AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Ein altes Collage-Foto zeigt eine Gruppe von Militärangehörigen in der Front, viele Soldaten halten im Hintergrund Gewehre.

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AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) droht der sächsischen Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Der Vorstoß folgt auf ein Gerichtsurteil, das die Einstufung des Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ bestätigte. Die Partei wirft der Entscheidung Willkür vor und behauptet, sie beruhe auf fehlerhaften Bewertungen.

Im Januar 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klassifizierung des sächsischen AfD-Landesverbands durch den Verfassungsschutz bestätigt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Dresden die gleiche Entscheidung gestützt. Beide Gerichte wiesen die Klagen der Partei ab, sodass die Einstufung weiterhin Bestand hat.

Die AfD reagierte mit scharfer Kritik. Jörg Urban, Landesvorsitzender der Partei in Sachsen, nannte die Einordnung „rechtlich unhaltbar“ und warf den Behörden vor, Aussagen der AfD „willkürlich zu verdrehen“. Zudem behauptet die Partei, das Innenministerium und der Verfassungsschutz hätten rechtliche Grundsätze missachtet, wonach mehrdeutige Äußerungen zugunsten der Meinungsfreiheit auszulegen seien.

Trotz der Drohungen bleibt das Innenministerium gelassen. Beamte betonten, die AfD habe gemäß den üblichen Verfahrensregeln Einsicht in die vollständige Bewertung erhalten. Das Ministerium verwies zudem darauf, dass es in beiden Instanzen obsiegt habe – ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der Einstufung.

Die AfD fordert nun die Rücknahme der Klassifizierung sowie die Veröffentlichung der vollständigen Bewertungsgrundlagen. Sollte dem nicht entsprochen werden, kündigte die Partei weitere juristische Schritte an.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands durch den Verfassungsschutz im Jahr 2023. Da zwei Gerichte die Entscheidung bereits bestätigt haben, scheinen die rechtlichen Spielräume der Partei begrenzt. Das weitere Vorgehen wird zeigen, ob die Einordnung Bestand hat oder vor höheren Instanzen erneut angefochten wird.

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