Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Niklas BrandtApotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Ein Apothekeninhaber in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung in Höhe von 4.033,99 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, die der Krankenkasse zufolge in den elektronischen Abrechnungsdaten nicht ordnungsgemäß erfasst wurden.
Der Apotheker betont, dass seine Unterlagen die Einhaltung der Vorschriften belegen, und hat sich an den Hessischen Apothekerverband gewandt, um mit juristischer Unterstützung offiziellen Widerspruch einzulegen.
Der Konflikt entstand im Rahmen routinemäßiger Compliance-Prüfungen der IKK classic bei Apothekenabrechnungen. Die Krankenkasse wirft dem Apotheker vor, bei bestimmten Rezepten die Chargennummern in der elektronischen Übermittlung nicht angegeben zu haben – ein Verstoß gegen geltende Regelungen. Nach aktuellen Bestimmungen müssen Apotheken für teure Arzneimittel wie Taltz Chargen-, Serien- und Produktnummern übermitteln, um Fälschungen zu verhindern und die Abrechnungsgenauigkeit zu gewährleisten.
Der Apothekeninhaber argumentiert, sein Lagerverwaltungssystem belege, dass alle erforderlichen Daten erfasst wurden. Die Abweichung könnte seiner Meinung nach bei der Übertragung der Informationen in die Datenbank der Krankenkasse entstanden sein. Seit 2019 gelten verschärfte EU-Antifälschungsvorschriften, die zertifizierte Software und sichere Datenverbindungen zu Systemen wie Secure-Pharm vorschreiben.
Die IKK classic hält an ihrer Position fest und erklärt, die fehlenden Chargennummern beträfen konkret Abholbestellungen. Ohne vollständige Dokumentation seien Rückforderungen laut § 298 des Sozialgesetzbuchs gerechtfertigt, so die Krankenkasse. Der Apotheker muss nun fristgerecht mit Unterstützung des Landesapothekerverbands formellen Widerspruch einlegen.
Der Fall zeigt die zunehmende Überprüfung von Apothekenabrechnungen angesichts strengerer EU- und deutscher Arzneimittel-Tracking-Gesetze. Scheitert der Widerspruch, muss der Apotheker die vollen 4.033,99 Euro zurückzahlen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Streitfälle in künftigen Compliance-Prüfungen haben.