BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

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Eine Apotheken-Filiale mit einem vor dem Gebäude geparkten Auto und einem Gebäude im linken Eck.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich bald auf neue Abrechnungsregeln für Rezepturen einstellen. Ab 2026 treten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Art und Weise einschränken, wie sie ihre Ansprüche bei den Krankenkassen geltend machen. Zudem hat das Land strengere Vorschriften für Vorauszahlungen eingeführt, die sowohl Abrechnungsstellen als auch Apotheken betreffen.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in Baden-Württemberg E-Rezepte nicht mehr direkt mit der AOK abrechnen. Auch Papierrezepte, die über Abrechnungsstellen eingereicht werden, werden dann nicht mehr auf Kosten der Kasse bearbeitet. Diese Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Novellierung der Arzneimittelversorgungs-Vereinbarung (AVV), die durch einen ergänzenden Rahmenvertrag aktualisiert wird.

Darüber hinaus gelten neue Regeln für die Abrechnungswege. Apotheken können sich zwischen der Eigenabrechnung oder der Nutzung einer Abrechnungsstelle entscheiden – entscheiden sie sich für Letztere, müssen jedoch sämtliche Abrechnungen eines Monats über diesen einzigen Dienstleister abgewickelt werden. Dies soll eine einheitliche Bearbeitung gewährleisten. Auch die Vorauszahlungen wurden neu strukturiert: Die Krankenkassen müssen nun bis zum dritten Tag eines jeden Monats 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate an die Abrechnungsstelle überweisen. Apotheken hingegen erhalten nur dann direkte Abschlagszahlungen von den Kassen, wenn ihr monatlicher Bruttoabrechnungsbetrag 500.000 Euro übersteigt. Die Restsumme muss bis zum zehnten Tag nach Erhalt der Rechnung durch die Kasse beglichen werden. Ab August 2026 könnte es für Apotheken eine kleine Ausnahme geben: Dann wäre es ihnen möglicherweise gestattet, bis zu drei direkte Rechnungen pro Abrechnungsmonat zu stellen. Abrechnungsstellen könnten unterdessen weiterhin frühere Vorauszahlungen anbieten, da sie die Zahlungen der Kassen früher erhalten. Bisher hatten große Abrechnungsstellen Vorauszahlungen von der AOK erhalten, doch die Kasse beendete ihre Vereinbarung mit diesen Anbietern zum 30. September 2023.

Die Änderungen treten bis 2026 vollständig in Kraft und verändern die Abrechnungspraxis sowie die Handhabung von Vorauszahlungen für Apotheken grundlegend. Abrechnungsstellen bleiben zwar eine zentrale Schnittstelle, unterliegen jedoch strengeren Fristen und Bearbeitungsvorgaben. Apotheken mit geringeren Abrechnungsvolumina werden künftig stärker auf diese Stellen angewiesen sein, um pünktliche Zahlungen zu erhalten.

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