17 April 2026, 00:21

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 14 Jahren vollständig reparieren

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 14 Jahren vollständig reparieren

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil

Der langjährige juristische Streit um einen fehlerhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das verantwortliche Bauunternehmen die Anlage trotz jahrelanger Nutzung vollständig instand setzen muss. Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Landwirt kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 schwerwiegende Mängel feststellte.

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Im September 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirten einen Befahrsilos errichtet. Schon bald danach zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 reichte der Landwirt schließlich Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigungssumme später jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage aufgrund der langjährigen Nutzung des Silos eine Mitschuld.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun aufgehoben. Er entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben hat – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Betrieb war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet. Das Gericht betonte, der Landwirt habe Anspruch auf einen mangelfreien Silo, wie im ursprünglichen Vertrag zugesichert.

Mit dem endgültigen Urteil trägt das Bauunternehmen die volle Verantwortung für die Beseitigung der Mängel. Eine Kostenbeteiligung des Landwirts entfällt, und die Reparaturen müssen den ursprünglichen Standards von 2010 entsprechen. Die Entscheidung schafft damit einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen es um vertragliche Gewährleistungspflichten im Baugewerbe geht.

Quelle