Briefwahl boomen lässt – wie die Pandemie unsere Wahlgewohnheiten veränderte
Niklas BrandtWas müssen Sie über Briefwahl wissen? - Briefwahl boomen lässt – wie die Pandemie unsere Wahlgewohnheiten veränderte
Briefwahl erlebt einen Boom – besonders seit der COVID-19-Pandemie. Bei der Landtagswahl in Hessen 2021 entschieden sich fast zwei Drittel der Wähler für diese Methode. Die Wähler haben nun klare Möglichkeiten, ihre Stimme bereits vor dem Wahlsonntag abzugeben.
Um per Briefwahl zu wählen, müssen die Wähler zunächst einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich gestellt werden, muss jedoch bis spätestens 15:00 Uhr am Wahltag eingehen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Nach Genehmigung erhalten die Wähler ein Paket mit dem Wahlschein, einem Informationsblatt, dem amtlichen Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und einem Rückumschlag. Diese Unterlagen müssen bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Alternativ können Wähler ihre Dokumente auch persönlich im örtlichen Bürgeramt abholen und ihre Stimme direkt dort abgeben.
Wer es vorzieht, kann weiterhin vor Ort im Wahllokal wählen. Die Auszählung aller Stimmen – einschließlich der Briefwahl – beginnt erst nach 18:00 Uhr, wenn die Wahllokale offiziell geschlossen haben.
Der Anstieg der Briefwahl spiegelt veränderte Wahlgewohnheiten wider. Mit klaren Fristen und Abläufen bleibt diese Methode eine zuverlässige Alternative zur klassischen Wahl vor Ort. Die Behörden stellen sicher, dass alle Stimmen gezählt werden, sobald die Wahl beendet ist.
