17 March 2026, 08:13

Bundesgericht stärkt Rechte sehbehinderter Ärzte: Approbation darf nicht pauschal verweigert werden

Schwarzes und weißes Porträt von Cornelis Solingen, dem Medicinen Arzt, der auf einem Stuhl mit einem Vorhang und einem Fenster im Hintergrund sitzt, mit Text unten.

Bundesgericht stärkt Rechte sehbehinderter Ärzte: Approbation darf nicht pauschal verweigert werden

Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestätigt, dass sehbehinderte Medizinstudienabsolventen nicht pauschal die Approbation verweigert werden darf. Die Entscheidung folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit, in dem es um einen Hamburger Studenten mit Makuladegeneration ging. Die Behörden hatten seinen Antrag zunächst abgelehnt – mit Verweis auf seine Sehbeeinträchtigung.

Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Medizinstudent, dessen Sehvermögen durch eine fortgeschrittene Makuladegeneration stark eingeschränkt war, die volle Approbation beantragte. Seine Sehschärfe betrug lediglich 0,1 auf dem einen und 0,3 auf dem anderen Auge, hinzu kamen ein ausgeprägter Gesichtsfeldausfall im zentralen Bereich sowie eine gestörte Farbwahrnehmung. Trotz dieser Herausforderungen gab das Verwaltungsgericht dem Kläger zunächst recht – doch das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil später auf.

Das BVerwG entschied nun abschließend, dass Paragraf 3 der deutschen Approbationsordnung für Ärzte sehbehinderte Bewerber unzulässig benachteiligt. Das Gericht betonte, dass solche Einschränkungen nicht grundsätzlich die sichere Ausübung des Arztberufs ausschließen. Vielmehr müssen die Behörden künftig einen zwingenden Grund nachweisen, bevor sie einen Antrag wegen einer Behinderung ablehnen dürfen.

Nach deutschem Recht berechtigt die Approbation Ärzte zur uneingeschränkten Ausübung aller klinischen Tätigkeiten. Das Urteil unterstreicht die anhaltende Spannung zwischen der Wahrung fachlicher Standards und der Einhaltung von Antidiskriminierungsgesetzen.

Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle und verpflichtet die Zulassungsgremien, Antragsteller individuell zu prüfen, statt pauschale Ablehnungen auszusprechen. Zwar gilt das Urteil explizit für Deutschland, es könnte jedoch auch die Debatte über die Rechte von Menschen mit Behinderung in medizinischen Berufen international beeinflussen. Der juristische Erfolg des Absolventen sichert ihm die Berechtigung zur Berufsausübung – sofern keine weiteren Einwände erhoben werden.

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