Bundesrat will Untermietverträge streng regulieren – mehr Schutz für Mieter geplant
Niklas BrandtBundesrat will Untermietverträge streng regulieren – mehr Schutz für Mieter geplant
Neue Initiative im Bundesrat: Schärfere Regeln für Untermietverträge gefordert
Eine neue Initiative im deutschen Bundesrat drängt auf strengere Vorschriften für Untermietverträge. Der Vorstoß folgt einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs, das Hauptmietern untersagt, durch Untervermietung Gewinne zu erzielen. Befürworter argumentieren, die geplanten Änderungen würden schutzbedürftige Mieter absichern und Klarheit in einen chaotischen Wohnungsmarkt bringen.
Am 28. Januar 2026 entschied der Bundesgerichtshof, dass Hauptmieter ihre Wohnungen nicht legal mit Gewinn weitervermieten dürfen (Aktenzeichen: VIII ZR 228/23). Das Urteil deckte Lücken im geltenden Recht auf und ließ viele Untermieter schutzlos gegenüber Ausbeutung oder plötzlichen Kündigungen zurück.
Die Bundesratsinitiative zielt nun darauf ab, diese Schlupflöcher zu schließen. Eine zentrale Forderung ist die gesetzliche Verpflichtung für Hauptmieter, Vermieter über Untermietverträge zu informieren. Damit sollen versteckte, gewinnorientierte Absprachen unterbunden werden, bei denen Untermieter oft überteuerte Mieten zahlen – ohne jede Sicherheit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Untermietern, falls der Hauptmieter seine Wohnung verliert. Der Entwurf sieht Mindestkündigungsfristen vor, um zu verhindern, dass Untermieter von heute auf morgen obdachlos werden. Zudem soll verhindert werden, dass Vermieter illegale Untervermietungen bewusst ignorieren.
Wohnungsmangel, besonders in Ballungsräumen, treibt viele in prekäre Untermietverhältnisse. Ohne ausreichende Schutzmechanismen riskieren diese Mieter, ihre Wohnung ohne Vorwarnung und ohne rechtliche Handhabe zu verlieren.
Sollten die Reformen verabschiedet werden, entstünden klarere Regeln für die Untervermietung, während Untermieter besser vor abrupten Räumungen geschützt wären. Die Maßnahmen richten sich gegen missbräuchliche Praktiken, ohne Untermietverträge generell zu verbieten. Sowohl Vermieter als auch Mieter stünden unter schärferer Aufsicht, um Ausbeutung auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu verhindern.






