Bundesregierung verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026
Die deutsche Bundesregierung hat die Preisdeckelung für verschreibungspflichtige Medikamente um ein weiteres Jahr verlängert. Damit bleiben die strengen Kostenvorgaben auch 2026 in Kraft und sichern den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin verbindliche Rabatte von den Herstellern. Diese Maßnahmen haben dem System bereits Milliarden eingespart und sollen verhindern, dass die Gesundheitskosten für Patientinnen und Patienten steigen.
Seit 2023 unterliegen die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel strengen Regelungen nach § 130a des Sozialgesetzbuchs. Apotheken müssen Rabatte an die Krankenkassen weitergeben, etwa einen festen Abschlag von 1,77 Euro pro Rezept, während Preiserhöhungen – abgesehen von Inflationsanpassungen – weiterhin verboten bleiben. Ein im Juli 2018 eingeführter Inflationsausgleichsmechanismus erlaubt begrenzte Preisanpassungen und entlastet die Pharmabranche 2025 mit 170 Millionen Euro sowie voraussichtlich 79 Millionen Euro im Jahr 2026.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte, dass sowohl die Preisdeckelung als auch die Herstellerrabatte auch im kommenden Jahr gelten werden. Unternehmen in existenziellen finanziellen Schwierigkeiten können jedoch Befreiungen beantragen, falls die Regelungen eine unzumutbare Härte darstellen. Ausnahmen gelten zudem für neu zugelassene Arzneimittel oder solche ohne therapeutische Alternativen, bei denen die Preise nach § 130a Absatz 3a neu verhandelt werden können.
Durch diese Maßnahmen konnten die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung 2024 bereits um 2,19 Milliarden Euro gesenkt werden. Ohne sie drohen Experten zufolge zusätzliche Beitragssatzerhöhungen von bis zu 2,9 Prozent im Jahr 2026, was Patientinnen, Patienten und Arbeitgeber zusätzlich belasten würde.
Die verlängerte Preisdeckelung und die Rabattregelungen werden die Arzneimittelkosten für die Krankenkassen auch 2026 stabil halten. Indem sie starke Preisanstiege verhindern, will die Regierung Patientinnen und Patienten vor höheren Zuzahlungen schützen. Gleichzeitig tragen die Maßnahmen dazu bei, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kalkulierbar zu halten.






