Bundessozialgericht kippt Urteil: Kasseler Energiebeihilfe wird auf Bürgergeld angerechnet
Mia SchmitzJobcenter kann Kassels einmalige Energiezahlung auf das Bürgergeld anrechnen - Bundessozialgericht kippt Urteil: Kasseler Energiebeihilfe wird auf Bürgergeld angerechnet
Einmalige Energiebeihilfe aus Kassel führt zu Rechtsstreit über Sozialleistungen
Eine einmalige Energiebeihilfe, die die Stadt Kassel 2022 auszahlte, hat zu einem juristischen Streit über Sozialleistungen geführt. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Zahlung von 75 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden darf. Damit wird ein früheres Urteil gekippt – betroffen sind tausende Haushalte.
Im Jahr 2022 hatte Kassel die sogenannte Energiekostenpauschale für Einwohner in Höhe von 75 Euro pro Person ausgezahlt, um die Bevölkerung bei den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Der Preisanstieg war eine Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der die globalen Energiemärkte durcheinandergebracht hatte. Die Stadt wollte damit alle Haushalte unterstützen – unabhängig vom Einkommen.
Das örtliche Jobcenter wertete die Zahlung zunächst als Einkommen und kürzte entsprechend die Bürgergeld-Leistungen für die Empfänger. Sechs Betroffene klagten dagegen. Das Landessozialgericht Darmstadt gab ihnen zunächst recht und argumentierte, die Beihilfe dürfe nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.
Doch das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf. Die Richter begründeten, dass Energiekosten bereits im Bürgergeld enthalten seien, das Strom- und Heizkosten abdecke. Da es sich um eine einmalige Zahlung handele, gelte sie als zusätzliches Einkommen – und rechtfertige damit eine vorübergehende Kürzung der Sozialleistungen.
Unterdessen hat der Bundestag beschlossen, das aktuelle Bürgergeld durch ein neues, universelles Sozialsystem zu ersetzen. Wann die Reform in Kraft tritt, ist jedoch noch unklar.
Die Entscheidung bedeutet, dass Empfänger der Kasseler Beihilfe für den Monat der Auszahlung weniger Bürgergeld erhalten. Zudem schafft das Urteil einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Einmalzahlungen im bestehenden Sozialsystem behandelt werden. Solange das Gesetz nicht geändert wird, müssen sich kommende Fälle an dieser Auslegung orientieren.






