Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz für schnelle Bauprojekte und weniger Bürokratie
Niklas BrandtBundestag beschließt Beschleunigungsgesetz für schnelle Bauprojekte und weniger Bürokratie
Der Bundestag hat das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge verabschiedet – eine grundlegende Reform der Vergaberegeln. Das neue Gesetz soll Verzögerungen verringern und die Kosten bei Bauvorhaben senken, die aus Bundesprogrammen finanziert werden. Branchenvertreter hatten diese Änderungen seit Jahren gefordert, trotz anfänglicher Skepsis.
Nach dem Gesetz können öffentliche Auftraggeber nun großvolumige Verträge für dringende Projekte vergeben, die mit dem Sondervermögen des Bundes oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben verbunden sind. Bisher bremsten strenge Losaufteilungen diese Prozesse aus. Ein Kompromiss erlaubt nun Ausnahmen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies rechtfertigen.
Das Gesetz führt zudem schnellere Verfahren ein, darunter Direktvergaben und digitalisierte Ausschreibungen. Diese Maßnahmen sollen die Vergabe von Aufträgen vereinfachen. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen weiterhin fairen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen haben.
Allerdings bleiben kommunale Wohnungsbaugesellschaften und lokale Behörden von den Neuregelungen ausgenommen. Sie profitieren nicht von den neuen Finanzierungsflexibilitäten. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, bezeichnete die Endfassung nach langen Verhandlungen als einen "ausgewogenen Kompromiss".
Das Beschleunigungsgesetz markiert einen Wandel in der Steuerung von Bundesbauprojekten: Auftragnehmer können nun zeitkritische Vorhaben zügiger umsetzen, ohne den Wettbewerb zu gefährden. Doch Wohnungsbau und Kommunen bleiben von den vereinfachten Fördermöglichkeiten ausgeschlossen.






