16 March 2026, 12:23

Bürgergeld-Stopp für ukrainische Geflüchtete ab 2025 – was sich jetzt ändert

Ein Plakat mit Text über Flüchtlinge, die Gebührenbefreiungen für Coursera-Kurse erhalten, mit mehreren Personen im Hintergrund, einige mit Taschen.

Bürgergeld-Stopp für ukrainische Geflüchtete ab 2025 – was sich jetzt ändert

Neue Regelungen werden die finanzielle Unterstützung für ukrainische Geflüchtete in Deutschland grundlegend ändern. Ab dem kommenden Jahr haben neu ankommende Schutzsuchende keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Die Änderungen folgen aktuellen Debatten über Reisebestimmungen und Leistungsansprüche für Ukrainer:innen mit vorübergehendem Schutzstatus.

Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hatte kürzlich mit einer umstrittenen Aussage zu diesen Leistungen für Aufsehen gesorgt. Seine Äußerung löste Kritik aus und veranlasste Behörden zu präzisierenden Stellungnahmen über die tatsächlich geltenden Regelungen.

Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen Ukrainer:innen mit vorübergehendem Schutz bis zu vier Wochen pro Jahr ins Ausland reisen, ohne ihren Bürgergeld-Anspruch zu verlieren. Mit Genehmigung des Jobcenters ist sogar eine Verlängerung auf drei weitere Wochen für Reisen in die Ukraine möglich. Frohnmaier behauptete jedoch fälschlicherweise, Betroffene könnten bis zu sechs Monate im Ausland bleiben und trotzdem weiterhin Leistungen beziehen. Sein Posting löste Empörung aus – viele warfen ihm vor, gezielt Falschinformationen zu verbreiten.

Ab dem 1. April 2025 erhalten neu ankommende ukrainische Geflüchtete überhaupt kein Bürgergeld mehr. Wer bereits Leistungen bezieht, erhält diese nur noch für drei Wochen weiter, bevor ein Wechsel in ein alternatives Unterstützungssystem erfolgen muss. Ab dem 1. Juli 2026 müssen betroffene Ukrainer:innen dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen – ein weiterer Schritt in der Neuausrichtung der Politik.

Behörden betonten ausdrücklich, dass Frohnmaiers Darstellung nicht den Tatsachen entspricht: Jobcenter zahlen kein Bürgergeld über längere Auslandsaufenthalte hinweg weiter. Die Regeln bleiben streng – bereits bei kurzen Abwesenheiten droht der Leistungsentzug.

Die anstehenden Änderungen bedeuten für ukrainische Geflüchtete in Deutschland eine spürbare Verschärfung der Bedingungen für finanzielle Hilfen. Wer nach April 2025 einreist, erhält kein Bürgergeld mehr, während bestehende Bezieher:innen bis Mitte 2026 in ein anderes System überführt werden. Die Diskussion über Reisebestimmungen hat zudem gezeigt, wie wichtig korrekte Informationen zu Leistungsansprüchen sind.

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