Dreieinhalb Jahre Haft für Betrüger mit 450.000 Euro Corona-Hilfen
Ein 34-jähriger Mann ist wegen Betrugs und Subventionsbetrugs zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte 450.000 Euro an staatlichen COVID-19-Hilfen für die Wirtschaftsunterstützung veruntreut. Das Urteil des Gerichts ist nun rechtskräftig und beendet damit ein Verfahren, das vom Hauptzollamt Schweinfurt untersucht wurde.
Der Angeklagte hatte einen KfW-Schnellkredit in Höhe von 450.000 Euro beantragt und behauptet, das Geld sei für Investitionen und Betriebskosten bestimmt. Stattdessen hob er den gesamten Betrag innerhalb weniger Wochen in bar ab und verwendete ihn für private Zwecke.
Sein Unternehmen fungierte als „Dienstleistungsfirma“, um gefälschte Bauverträge zu erstellen und Scheinrechnungen auszustellen. Durch diese Täuschung konnte er pandemiebedingte Hilfsgelder illegal abgreifen. Subventionsbetrug liegt vor, wenn falsche Angaben gemacht werden, um staatliche Leistungen – wie etwa COVID-19-Hilfen – zu erschleichen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte den Betrug auf. Das Gericht konfiszierte die vollen 450.000 Euro, wobei bereits 50.000 Euro als Schadensersatz beschlagnahmt worden waren.
Der Mann muss eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten antreten. Der Einziehungsbeschluss stellt sicher, dass der gesamte Betrag zurückerstattet wird. Das Urteil bestätigt die vorsätzliche Veruntreuung öffentlicher Mittel durch betrügerische Machenschaften.
