Erfurt und Guy Montavon vor außergerichtlicher Einigung im Kündigungsstreit
Philipp MeyerErfurt und Guy Montavon vor außergerichtlicher Einigung im Kündigungsstreit
In dem langjährigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Erfurt und Guy Montavon zeichnet sich nun eine mögliche außergerichtliche Einigung ab. Der ehemalige Mitarbeiter war vor mehr als zwei Jahren fristlos entlassen worden, nachdem schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben worden waren. Aktuelle Gespräche deuten darauf hin, dass beide Seiten den Konflikt noch vor der für September anstehenden Gerichtsverhandlung beilegen könnten.
Montavons Entlassung im Jahr 2022 ging zunächst auf Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs und sexueller Belästigung zurück. Diese Anschuldigungen wurden jedoch nie gerichtlich bewiesen. Später änderte die Stadt ihre Begründung und führte finanzielle Verfehlungen als Grund für die Kündigung an.
Ein Schlichtungsverfahren Mitte März brachte die beiden Parteien einer Einigung näher. Die vorgeschlagene Vergleichssumme soll sich dem Vernehmen nach im mittleren sechsstelligen Bereich bewegen und vor allem ausstehende Gehaltszahlungen abdecken. Laut den Bedingungen würde Montavon im Gegenzug seine Klage auf Wiedereinstellung zurückziehen.
Bürgermeister Andreas Horn (CDU) informierte den Ältestenrat des Stadtrats über den Stand der Verhandlungen. Dennoch steht eine endgültige Vereinbarung noch aus. Nach einer grundsätzlichen Einigung brachte Montavon eine zusätzliche Forderung ein, wodurch sich der Prozess verzögerte. Bei Zustimmung könnte der Vergleich noch im Mai formalisiert werden. Scheitern die Verhandlungen, wird der Fall im September vor dem Erfurter Arbeitsgericht weiterverhandelt.
Das Ergebnis dieser Gespräche wird entscheiden, ob der Streit mit einer finanziellen Regelung beendet wird oder wieder vor Gericht landet. Eine Einigung würde ein Kapitel abschließen, das mit Montavons plötzlicher Entlassung und den darauffolgenden juristischen Auseinandersetzungen begann. Die Stadt wartet nun auf seine endgültige Entscheidung zu den überarbeiteten Bedingungen.






