29 April 2026, 12:16

Extreme Gebührenunterschiede: Was Gastronomen in Sachsen-Anhalt für Terrassen zahlen müssen

Außensitzbereich des Deutschen Stuben Restaurants in Baden-Württemberg, Deutschland, mit Kopfsteinpflasterstraße, gelbem Gebäude, Tischen, Sonnenschirmen und Menschen.

Extreme Gebührenunterschiede: Was Gastronomen in Sachsen-Anhalt für Terrassen zahlen müssen

Gastronomen in Sachsen-Anhalt zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außenbestuhlung

Eine neue Vergleichsstudie zeigt enorme Unterschiede bei den Kosten für Terrassennutzung: Während einige Städte gar keine Gebühren erheben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro. Die Analyse bezog sich auf eine Standardterrasse von 25 m² in zentraler Innenstadtlage während der Hauptsaison im Sommer.

Untersucht wurden die Gebühren für ein fiktives Gastronomieunternehmen, das von Mai bis September eine 25 m² große Außenfläche in einer öffentlichen Innenstadtlage nutzt. Im Durchschnitt verlangen die Kommunen dafür 328 Euro. Doch die Kosten variieren je nach Standort beträchtlich.

Am günstigsten ist es in Schönebeck mit nur 52 Euro, gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Den Spitzenplatz bei den höchsten Gebühren belegt Wernigerode mit 1.163 Euro – ein Wert, der auf eine Anpassung im Jahr 2023 zurückgeht, die nicht nur die Grundgebühren erhöhte, sondern auch einen Zusatzaufschlag für Terrassen auf dem zentralen Marktplatz einführte.

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Fünf Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – erheben überhaupt keine Gebühren. Dessau-Roßlau vereinfacht das Verfahren mit einer pauschalen Jahresgebühr, die im untersuchten Fall voll zur Anwendung kommt. Nicht berücksichtigt wurden in der Analyse zusätzliche Verwaltungskosten für die Antragsstellung.

Trotz der Gebühren spielen die Einnahmen für die Kommunen finanziell kaum eine Rolle: Die Terrassenabgaben machen weniger als 0,05 Prozent der gesamten Haushaltseinnahmen aus. Ein Verzicht darauf könnte zudem den Verwaltungsaufwand verringern.

Die Ergebnisse zeigen ein Flickwerk an Regelungen in Sachsen-Anhalt, mit Gebühren zwischen null und über 1.000 Euro. Während einige Städte die Kosten niedrig halten oder ganz darauf verzichten, belasten andere Gastronomen mit hohen Abgaben. Die Daten legen nahe, dass ein Wegfall der Gebühren die Haushalte der Kommunen kaum belasten, aber die Bürokratie entlasten würde.

Quelle