20 June 2026, 04:12

Falsche CSD-Teilnehmerzahlen: Warum ein Video Dresden in die Irre führt

CSD Dresden: Video missbraucht für Falschinformationen über Teilnehmerzahlen

Falsche CSD-Teilnehmerzahlen: Warum ein Video Dresden in die Irre führt

Falsche Behauptungen über geringe Teilnehmerzahlen beim Dresdner Christopher Street Day (CSD) verbreiten sich online

Ein Video, das eine kleine Gruppe mit nur einem Paradewagen zeigt, wurde von dem österreichischen Verschwörungskanal Auf1 geteilt. Einige Nutzer in sozialen Medien übernahmen die Behauptung – obwohl der Ausschnitt ohne Kontext stand.

Bei dem fraglichen Video handelt es sich um Aufnahmen vom Abend des 5. Juni 2021. Zu sehen ist ein Wagen mit wenigen Personen, die auf den Altmarkt einbiegen. Dabei handelte es sich um eine der kürzeren, kurzfristig angemeldeten Kundgebungen, die nach einem Rechtsstreit mit der sächsischen Landesdirektion stattfanden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Hauptdemo des CSD fand jedoch erst am folgenden Tag, dem 6. Juni 2021, statt. Medienberichte bestätigen, dass es dort deutlich mehr Wagen und tausende Teilnehmer gab. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass der gesamte Dresdner CSD als Versammlung zu werten sei – und damit die Versammlungsfreiheit über mögliche Gebührenfragen stellte.

Trotz der Tatsache, dass einige Beiträge das Video als Satire kennzeichneten, löste es dennoch homophobe Kommentare aus. Weder die Stadt Dresden noch die Polizei gaben für die diesjährige Veranstaltung 250.000 Besucher an. Historische Daten der CSD-Website verzeichnen seit 1994 etwa 260.000 Teilnehmer bei den Demonstrationen und seit 2004 rund 310.000 Besucher beim politischen Straßenfest.

Das Video zeigt nicht die Hauptveranstaltung des CSD, die deutlich größeren Zuspruch hatte. Offizielle Zahlen und historische Daten widerlegen die Behauptungen über geringe Teilnehmerzahlen. Zudem bestätigte das Gericht den Status der Veranstaltung als Versammlung und sicherte damit ihr Recht auf Durchführung.

Quelle