24 June 2026, 12:10

Frankfurter Gericht stuft Moschee-Versammlungen als politische Kundgebungen ein

Frankfurt will Proteste vor geschlossener Moschee unterbinden

Frankfurt will Proteste vor geschlossener Moschee unterbinden - Frankfurter Gericht stuft Moschee-Versammlungen als politische Kundgebungen ein

Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass Versammlungen vor einer örtlichen Moschee als öffentliche Kundgebungen einzustufen sind. Die Stadt hatte diese zuvor als religiöse Veranstaltungen klassifiziert. Das Urteil folgt auf einen Streit über die Art dieser Zusammenkünfte.

Eine Gruppe von Muslimen hatte sich regelmäßig vor der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt versammelt. Die Treffen wurden unter dem Motto „Religiöse Freiheit verteidigen: Finger weg von unserer Moschee“ angemeldet. Die Moschee stand einst in Verbindung mit dem verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH).

Das Frankfurter Verwaltungsgericht urteilte, dass rein religiöse Handlungen auch als Protest gelten können. Es kam zu dem Schluss, dass solche Versammlungen zur öffentlichen Debatte beitragen. Unterdessen fand am Freitag eine Gegenkundgebung statt, bei der die Teilnehmer als friedliches, symbolisches Zeichen eine Conga-Linie bildeten.

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Ziel der Gegenkundgebung war es nicht, sich gegen Religionsfreiheit oder das Versammlungsrecht zu stellen. Vielmehr wollten die Teilnehmer die Bedeutung lokaler Traditionen und Bräuche betonen. Gleichzeitig äußerten sie ihre Verärgerung über die anhaltenden Störungen des alltäglichen Lebens.

Die Stadt Frankfurt hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Entscheidung bestätigt, dass die Versammlungen vor der Moschee als öffentliche Kundgebungen geschützt sind. Durch den Widerspruch der Stadt ist die rechtliche Debatte jedoch noch nicht abgeschlossen. Beide Seiten bestehen weiterhin auf ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

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