Frau gewinnt Klage gegen Makler wegen Diskriminierung bei Wohnungsvermietung
Niklas BrandtFrau gewinnt Klage gegen Makler wegen Diskriminierung bei Wohnungsvermietung
Eine Frau in Hessen wurde zunächst die Vermietung einer Wohnung verweigert, nachdem sie sich mit einem pakistanisch klingenden Nachnamen beworben hatte. Als sie sich unter einem deutsch klingenden Namen erneut bewarb, wurde ihre Bewerbung angenommen. Später reichte sie Klage gegen den Immobilienmakler wegen Diskriminierung ein.
Die Frau verklagte den Makler auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Das Landgericht Darmstadt entschied zu ihren Gunsten und verurteilte den Makler zur Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung später.
Das AGG regelt den Zugang zu Beschäftigung, Bildung und öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum. Es geht auf zwei EU-Gleichbehandlungsrichtlinien aus dem Jahr 1999 zurück. Allerdings steht das Gesetz in der Kritik, insbesondere vonseiten der Europäischen Kommission, wegen der Ausnahmen für religiöse Arbeitgeber im Rahmen der sogenannten „Kirchenklausel“.
Sozialverbände fordern weitere Reformen. Sie verlangen von privaten Dienstleistern die Garantie barrierefreier Zugänge und eine Verlängerung der Frist zur Einreichung von Diskriminierungsklagen.
Das Urteil bestätigt, dass das AGG vor ethnischer Diskriminierung im Wohnungsmarkt schützt. Die Frau erhielt eine Entschädigung für das erlittene Unrecht. Die Forderungen nach strengerer Durchsetzung und einem erweiterten Schutz durch das Gesetz bleiben bestehen.
