25 April 2026, 04:14

Freiburger Gericht bestätigt Verbot von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Eine lange Reihe von Taxis, die an einer belebten Straße in Berlin, Deutschland, geparkt sind, mit Fahrradfahrern und Fußgängern auf dem Gehweg, flankiert von Bäumen und Laternen, und Gebäuden, einem Bogen und einem Turm im Hintergrund bei einem bewölkten Himmel.

Freiburger Gericht bestätigt Verbot von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Freiburger Gericht weist Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße ab

Ein Gericht in Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Entscheidung der Stadt, das Parken auf etwa 15 Stellplätzen zu verbieten, um die Sicherheit und den Vorrang von Fußgängern gegenüber der Bequemlichkeit von Autofahrern zu gewährleisten. Das Urteil unterstreicht damit einen größeren Wandel in der Art und Weise, wie deutsche Kommunen den öffentlichen Straßenraum gestalten.

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Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Argumente des Klägers in zwei zentralen Punkten zurück. Zum einen bestätigte es die von der Stadt verhängte absolute Halteverbotszone und stellte klar, dass es kein gesetzliches Anrecht auf Parkplätze in der Nähe des eigenen Wohnorts gibt. Zum anderen lehnte es die Behauptung ab, das Verbot des langjährig geduldeten Gehwegparkens sei ungerechtfertigt.

Der Kläger, ein ortsansässiger Bewohner, hatte vorgebracht, die Stadt habe die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht fair abgewogen. Das Gericht gab jedoch der Stadtverwaltung recht, die betonte, dass die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger Vorrang haben müssten. Die Entscheidung steht zudem im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken Baden-Württembergs aus dem Jahr 2020, die eine strengere Durchsetzung von Parkregeln vorschreibt.

In der Begründung verwies das Gericht auf ein grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2024, das klarstellt, dass Anwohner von den Behörden nun Maßnahmen verlangen können, wenn Gehwege schwerwiegend blockiert werden. Dieses Urteil räumt Kommunen zudem größere Spielräume ein, öffentlichen Raum umzugestalten – vorausgesetzt, sie prüfen die Interessen aller Verkehrsteilnehmer transparent. Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, die Zulassung der Revision zu beantragen, was den Fall möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte.

Das Urteil setzt ein Präzedenzfall dafür, wie Städte Straßenraum neu verteilen und dabei den Bedürfnissen von Fußgängern mehr Gewicht einräumen können. Gleichzeitig stärkt es die Möglichkeiten von Bürgern, gegen illegales Parken auf Gehwegen vorzugehen. Sollte die Revision zugelassen werden, könnte der Fall noch in einer höheren Instanz verhandelt werden.

Quelle