Gericht bestätigt AfD-Überwachung: Partei gefährdet demokratische Grundordnung
Emma SchmidtGericht bestätigt AfD-Überwachung: Partei gefährdet demokratische Grundordnung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat gegen das hessische Innenministerium und die zuständigen Behörden entschieden. Der Beschluss betrifft die unterbliebene Information der Öffentlichkeit über die Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) im Jahr 2022. Das Urteil wurde im Rahmen der Hauptverhandlung am Mittwoch verkündet.
Das Gericht sah konkrete Belege dafür, dass die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeitet. Besonders hervorgehoben wurden diskriminierende Praktiken der Partei, insbesondere im Umgang mit Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund.
Die Richter wiesen zudem auf die Verbreitung eines „völkischen Volksbegriffs“ durch die AfD hin. Laut Urteil greift die Partei die Menschenwürde von Ausländern, vor allem von Asylsuchenden, an, indem sie diese als ethnisch „fremd“ brandmarkt.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die AfD das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen des Landes untergraben will. Es stellte die Bindung der Partei an die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage und bestätigte damit Bedenken hinsichtlich ihrer Ziele.
Bereits im September 2025 hatte das Gericht eine Beschwerde des AfD-Landesverbands abgewiesen. Es bestätigte die Einstufung der Partei als „Prüffall“ und rechtfertigte damit die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz.
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Überwachung der AfD aufgrund ihrer mutmaßlich demokratiefeindlichen Aktivitäten. Die Entscheidung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Bedenken gegenüber der Haltung der Partei zu Demokratie und Menschenrechten. Die Behörden müssen nun die im Jahr 2022 ergriffenen Überwachungsmaßnahmen öffentlich anerkennen.






