30 May 2026, 22:10

Gericht bestätigt Kontensperrung wegen EU-Sanktionen in Millionensache

Gefrorene Gelder

Gericht bestätigt Kontensperrung wegen EU-Sanktionen in Millionensache

Ein Rechtsstreit um fast eine Million Euro eingefrorener Gelder ist mit einem Urteil gegen den Kläger beendet worden. Der Fall betraf ein auf der Isle of Man registriertes Unternehmen, dessen Bankkonten von einem deutschen Institut gesperrt worden waren. Gerichte in zwei Instanzen haben die Kontensperrung nun bestätigt und sich dabei auf EU-Sanktionsverordnungen berufen.

Der Konflikt begann, als die beklagte Bank sich weigerte, die Gelder des Schuldners – einer nach dem Recht der Isle of Man gegründeten Firma – freizugeben. Die Bank argumentierte, dass das Geld in Höhe von knapp einer Million Euro einer EU-Verordnung unterliege, die Vermögenswerte einfriere, die mit in Anhang I gelisteten Personen in Verbindung stehen. Zwar war das Schuldnerunternehmen selbst nicht im Anhang aufgeführt, doch das Gericht stellte fest, dass eine gelistete Person de facto die Kontrolle über das Unternehmen ausübe.

Das Landgericht wies die Klage auf Auszahlung zunächst ab. In der Berufungsinstanz bestätigte das Oberlandesgericht diese Entscheidung und urteilte, dass das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner die Kontrolle der gelisteten Person über die Gelder nicht beende. Die Richter betonten zudem, dass EU-Verordnungen nicht durch nationales Recht ausgelegt oder ergänzt werden dürfen.

Trotz des Urteils bleibt dem Kläger die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Dies könnte den Weg für eine weitere Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ebnen.

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Die vollständige Entscheidungsbegründung wird in Kürze auf dem offiziellen hessischen Justizportal veröffentlicht. Die Sperrung der Gelder bleibt vorerst bestehen – im Einklang mit dem EU-Sanktionsrahmen. Die nächsten Schritte des Klägers hängen davon ab, ob er den Gang vor das höchste deutsche Zivilgericht wagt.

Quelle