Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin wegen Fehlzeiten ausschließen
Mia SchmitzGericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin wegen Fehlzeiten ausschließen
Eine Privatschule in Frankfurt am Main hat einen Rechtsstreit um ihre Entscheidung gewonnen, eine Schülerin nicht wieder aufzunehmen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Schule nicht verpflichtet war, den Vertrag der Schülerin aufgrund wiederholter unentschuldigter Fehlzeiten zu verlängern. Im Mittelpunkt des Falls stand eine 17-Jährige, die die englischsprachige Schule auf Basis jährlicher Verträge besuchte.
Die Schülerin hatte eine erhebliche Anzahl unentschuldigter Fehlstunden angehäuft, die über das vertretbare Maß hinausgingen. Dennoch hatte die Schule ihr mehrfach die Möglichkeit gegeben, Prüfungen nachzuholen, und damit ihre Unterstützung signalisiert. Als es jedoch um die Vertragsverlängerung ging, setzte die Schule den Eltern eine Frist für die Wiederanmeldung – diese verstrich jedoch ungenutzt.
Die Schule lehnte daraufhin eine Weiterbeschulung ab und begründete dies damit, dass die Fehlzeiten den Unterrichtsbetrieb gestört und das Lehrpersonal unnötig belastet hätten. Das Amtsgericht Frankfurt gab zunächst der Familie recht und verpflichtete die Schule, die Schülerin weiter zu unterrichten. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch später auf und stellte fest, dass die Ablehnung nicht willkürlich erfolgt sei.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass Schulen Verträge nur dann verlängern müssen, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre. Angesichts der schlechten Anwesenheitsbilanz der Schülerin und der versäumten Frist durch die Eltern hielten die Richter die Entscheidung der Schule für gerechtfertigt.
Das endgültige Urteil bestätigt, dass Privatschulen die Wiederaufnahme verweigern dürfen, wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers fortlaufend Probleme verursacht. Zudem klärt der Fall, dass Schulen nicht an eine Vertragsverlängerung gebunden sind, wenn Eltern administrative Anforderungen nicht erfüllen. Die Entscheidung gilt nun als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in Zukunft.






