Gericht erlaubt islamistische Straßengebete trotz Moschee-Verbot in Frankfurt
Philipp MeyerGericht erlaubt islamistische Straßengebete trotz Moschee-Verbot in Frankfurt
Mitglieder der Imam-Ali-Moschee, die vom deutschen Bundesinnenministerium verboten wurde, verrichten nun rechtmäßig ihre Gebete auf einer Frankfurter Straße. Die Gemeinde, die Verbindungen zum iranischen Regime unterhält, hatte ihre Predigten seit dem Verbot vor dem geschlossenen Gebäude fortgesetzt. Ein jüngstes Gerichtsurteil hat nun ihr Recht auf öffentliche Versammlungen formal bestätigt.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt Frankfurt die Freiluft-Rituale wieder zulassen muss. Als Begründung führte es den hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert der Versammlungsfreiheit an.
Seit dem Verbot fanden bereits fast 170 islamistische Gottesdienste auf der Straße statt. Diese Zusammenkünfte führten zu Straßen Sperrungen mit einer Gesamtdauer von etwa 405 Stunden und beeinträchtigten dabei durchschnittlich rund 450 Verkehrsteilnehmer pro Veranstaltung. Die Gebete finden jeden Donnerstag und Freitag unter speziell errichteten Pavillons statt, wobei jeweils eine Fahrspur gesperrt und Umleitungen eingerichtet werden.
Hessens Innenminister Roman Poseck erkannte das Urteil des Gerichts an, äußerte jedoch tiefe Besorgnis. Er erklärte, das Ergebnis sei für ihn nur schwer nachvollziehbar, und warnte davor, Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit auszuhebeln.
Mit dem Urteil darf die Gemeinde ihre öffentlichen Gebete nun legal fortsetzen. Straßen Sperrungen und Verkehrsumleitungen werden weiterhin Teil der wöchentlichen Versammlungen bleiben. Die Entscheidung unterstreicht die Spannung zwischen öffentlicher Ordnung und verfassungsmäßigen Rechten in diesem Fall.






