26 June 2026, 20:08

Hanau startet Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 – doch die Finanzierung bleibt unsicher

Nachschulbetreuung an 16 Hanauer Grundschulen gesichert

Hanau startet Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 – doch die Finanzierung bleibt unsicher

Hanau bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vor, der zum Schuljahr 2026/27 in Kraft treten soll. Die Stadt hat Verträge für die Betreuungsangebote an allen 16 städtischen Grundschulen vergeben. Diese gelten zunächst bis zum Schuljahr 2029/30, mit der Option einer Verlängerung.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird ab August 2026 zunächst für alle Erstklässler gelten. Schrittweise wird er dann auf die Kinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet.

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Hanau hatte die Betreuungsleistungen als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben – maßgeschneidert für jede Schule. Den Zuschlag erhielten drei erfahrene Träger: der Arbeiter-Samariter-Bund e. V., der Verein Kaleidoskop e. V. und die Kathinka-Platzhoff-Stiftung. Die Gremien aller 16 Schulen sowie der städtische Ausschuss stimmten den Trägern zu, der Stadtrat billigte das Vorhaben einstimmig.

Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri wies auf die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen hin, vor denen die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs stehen. Er betonte, dass die Bundesmittel ungekürzt bei den Städten und Gemeinden ankommen müssten. Zudem fordert Hanau das Land Hessen auf, zusätzliche Ressourcen für das Vorhaben bereitzustellen.

Während die Stadt die Umsetzung vorantreibt, setzt sie sich gleichzeitig für eine verlässliche Finanzierung ein. Hanau unterstützt einen Beschluss des Deutschen Städtetags, der sicherstellen soll, dass die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden.

Die Verträge für die Nachmittagsbetreuung laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu acht Jahre. Hanaus Vorbereitungen umfassen sowohl praktische Maßnahmen als auch die Forderung nach ausreichender Finanzierung. Ziel ist es, den neuen Betreuungsanspruch ohne zusätzliche Belastung für den kommunalen Haushalt umzusetzen.

Quelle