10 May 2026, 06:15

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Ein Mann im Anzug und zwei leger gekleidete Frauen sitzen zusammen in einem Gerichtssaal mit Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs

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Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne vorgelegt, das deutsche Strafgesetzbuch zu aktualisieren. Die geplanten Änderungen zielen auf geschlechtsspezifische Tötungsdelikte ab und sollen sicherstellen, dass solche Taten künftig stets als Mord gewertet werden. Hubig will damit rechtliche Grauzonen schließen, die bisher oft zu milderen Strafen für diese Verbrechen führen.

Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven zwar als Mord verfolgt werden. Doch wenn Frauen allein wegen ihres Geschlechts getötet werden, werden diese Fälle häufig nur als Totschlag eingestuft. Dieser Unterschied ist entscheidend: Während Totschlag feste Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vorsieht, kann Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.

Hubigs Vorschlag sieht vor, den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Tatmotive zu erweitern. Wird das Gesetz verabschiedet, würden Tötungen, die durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind, automatisch als Mord eingestuft. Die Bundesregierung argumentiert, dass diese Änderung klarere rechtliche Konsequenzen schafft und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser schützt.

Die Initiative folgt auf Kritik, dass die bestehenden Gesetze die Schwere solcher Verbrechen nicht ausreichend abbilden. Durch die präzisere Definition hoffen die Behörden, ein stärkeres Signal gegen geschlechterbasierte Gewalt zu setzen.

Die Reform würde zu härteren Strafen für Täter führen, die Frauen wegen ihres Geschlechts töten. Lebenslange Haftstrafen wären in solchen Fällen möglich – anstelle der kürzeren Freiheitsstrafen, die bisher oft bei Totschlagsvorwürfen verhängt werden. Die Regierung erwartet, dass die Neuregelung die Bearbeitung geschlechtsspezifischer Gewaltdelikte im Justizsystem deutlich verbessert.

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