Kreistag Spree-Neiße bestätigt Landratswahl trotz AfD-Protest
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf einen Antrag der Partei, die die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses vom 22. März infrage gestellt hatte. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Bestätigung des Ergebnisses und wies die Vorwürfe der AfD zurück.
Die AfD hatte die Wahl angefochten, nachdem der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewonnen hatte, die auf 48,5 Prozent kam. Die Partei verwies auf auffällige Unterschiede im Wahlverhalten: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, aber nur 45,9 Prozent der Stimmen vor Ort, während Beyer an den Wahlurnen 54,1 Prozent erreichte – im Vergleich zu 29,4 Prozent bei der Briefwahl.
Zudem hob die AfD eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger hervor, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgegeben hatten. Die Kreiswahlleiterin wies diese Bedenken jedoch als unbegründete Vermutungen zurück. Sie betonte, dass für eine erfolgreiche Anfechtung konkrete Beweise erforderlich seien, die das Wahlergebnis ungültig machen könnten. Da die AfD solche Nachweise nicht erbringen konnte, lehnte der Kreistag ihren Antrag ab.
Trotz der Entscheidung bleibt der AfD die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Mit dem Beschluss des Kreistags ist Martin Heuslers Sieg als Landrat bestätigt. Zwar stehen der AfD weiterhin rechtliche Schritte offen, doch die Ablehnung ihres Protests bedeutet, dass das Wahlergebnis vorerst Bestand hat. Sollte die Partei den Rechtsweg weiterverfolgen, könnte der Fall vor Gericht landen.






