Landwirt kassiert Ärger: Traktor 20 Jahre ohne Hauptuntersuchung gefahren
Philipp MeyerLandwirt kassiert Ärger: Traktor 20 Jahre ohne Hauptuntersuchung gefahren
Ein Landwirt aus Dautphetal hat eine offizielle Beanstandung erhalten, nachdem sein Traktor etwa 20 Jahre lang ohne die vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) unterwegs war. Das Fahrzeug war nach einem Getriebeschaden in einer Scheune abgestellt worden, blieb jedoch für Versicherungs- und Steuerzwecke weiterhin angemeldet und aktiv.
Der seit 21 Jahren ungenutzte Traktor war nie abgemeldet worden. Trotz der Nichtnutzung wurden weiterhin jährlich die Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer abgebucht. Nach deutschem Recht müssen landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung durchlaufen, um die Einhaltung der technischen Standards gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu überprüfen.
Die Behörden entdeckten das Versäumnis bei einer Überprüfung der Fahrzeug-Identifikationsnummer. Zwar speichert das Zentrale Fahrzeugregister die HU-Daten, doch gibt es weder automatische Erinnerungen noch systematische Überprüfungen. Polizei oder Aufsichtsbehörden können fehlende Untersuchungen nur in gezielten Fällen feststellen und entsprechende Verwaltungsverfahren einleiten.
Dem Landwirt drohen nun Strafen wegen der seit Langem überfälligen Untersuchung. Der Fall zeigt, dass Fahrzeugbesitzer selbst für die Einhaltung der HU-Fristen verantwortlich sind. Ohne Abmeldung unterliegen auch ungenutzte Fahrzeuge weiterhin den gesetzlichen Pflichten.
