28 June 2026, 00:14

Neue Pflegeregeln 2024: Was sich für Betroffene in Gießen ändert

Neue Rechtsvorschriften, die den Menschen nützen sollten

Neue Pflegeregeln 2024: Was sich für Betroffene in Gießen ändert

Neue gesetzliche Regelungen für Pflegebedürftige traten in diesem Jahr in Kraft. Die Änderungen betreffen die Verzögerungspflege, das Pflegegeld sowie die Beratungspflichten in Gießen und dem umliegenden Landkreis.

Die Kosten für die Verzögerungspflege werden nun von der Pflegeversicherung erstattet, wobei die meisten Ansprüche auf maximal 3.539 Euro pro Jahr begrenzt sind. Anträge müssen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Zudem wurde die Zahlung des Pflegegelds während Krankenhausaufenthalten auf bis zu acht Wochen verlängert.

Für Empfänger von Pflegegeld bleiben regelmäßige Beratungstermine weiterhin verpflichtend. Personen der Pflegegrade 4 und 5 müssen diese nun alle sechs Monate wahrnehmen.

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Die BeKo (Beratungsstelle für Pflege) und das Gießener Pflegeberatungszentrum sind erste Anlaufstellen für alle pflegerelevanten Fragen in Stadt und Landkreis. Beide befinden sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen, in der Nähe des Neustädter Tors, und bieten offene Sprechstunden dienstags und mittwochs an. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos, vertraulich und anbieterneutral. Die BeKo ist unter www.beko-our website oder telefonisch unter 0641 / 97 900 90 erreichbar, das Gießener Pflegeberatungszentrum unter 0641 / 480 117 20.

Die überarbeiteten Bestimmungen sollen Abläufe bei der Verzögerungspflege und beim Pflegegeld klarer regeln. Die lokalen Beratungsstellen unterstützen weiterhin bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Bürgerinnen und Bürger können sich an die spezialisierten Beratungsangebote in Gießen wenden.

Quelle