Neue Pflegeregelungen 2024: Was sich für Betroffene in Gießen ändert
Philipp MeyerNeue Pflegeregelungen 2024: Was sich für Betroffene in Gießen ändert
Neue gesetzliche Regelungen für Pflegebedürftige traten Anfang dieses Jahres in Kraft. Die Änderungen betreffen die Verhinderungspflege, das Pflegegeld sowie die Beratungspflichten in Gießen und dem umliegenden Landkreis.
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden nun von der Pflegeversicherung erstattet, wobei die meisten Ansprüche auf maximal 3.539 Euro pro Jahr gedeckelt sind. Anträge müssen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Zudem wurde die Zahlung des Pflegegelds bei Krankenhausaufenthalten auf bis zu acht Wochen verlängert.
Für Bezieher von Pflegegeld bleiben regelmäßige Beratungstermine verpflichtend. Personen der Pflegegrade 4 und 5 müssen diese nun alle sechs Monate wahrnehmen.
Als erste Anlaufstellen für pflegerische Belange in Stadt und Landkreis Gießen fungieren die BeKo (Beratungsstelle für Pflege) und das Gießener PflegeStützPunkt. Beide sind in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen, in der Nähe des Neustädter Tors, ansässig und bieten offene Sprechstunden dienstags und mittwochs an. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos, vertraulich und anbieterneutral. Die BeKo ist unter www.beko-our website oder telefonisch unter 0641 / 97 900 90 erreichbar, der PflegeStützPunkt Gießen unter 0641 / 480 117 20.
Die überarbeiteten Bestimmungen zielen darauf ab, die Abläufe bei Verhinderungspflege und Pflegegeld zu vereinfachen. Die lokalen Beratungsstellen bieten weiterhin Unterstützung im Rahmen der neuen Regelungen an. Bürgerinnen und Bürger können sich an die spezialisierten Beratungsdienste in Gießen wenden.
