Neues Gesetz soll Israels Existenzrecht schützen – bis zu fünf Jahre Haft drohen
Mia SchmitzNeues Gesetz soll Israels Existenzrecht schützen – bis zu fünf Jahre Haft drohen
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland zielt darauf ab, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein eingebrachte Vorschlag sieht zudem ein Verbot bestimmter Parolen und Symbole vor, die zu antisemitischer Gewalt aufstacheln.
Der Entwurf wurde am 8. Mai im Bundesrat vorgestellt – ein Datum, das an die Befreiung Deutschlands vom Faschismus im Jahr 1945 erinnert. Nach dem geplanten Gesetz könnten Personen, die Israels Existenzrecht bestreiten oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Die Regelung würde einen neuen Absatz in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs einfügen, der bereits Volksverhetzung und Holocaustleugnung unter Strafe stellt.
Explizit genannt werden im Entwurf Parolen wie „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei“ und „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“. Auch die Darstellung der israelischen Flagge oder des Davidsterns könnte strafbar werden, sofern sie in einer Weise erfolgt, die antisemitische Gewalt provozieren könnte.
Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor: Politische Forderungen nach einer Ein-Staaten-Lösung wären demnach nicht strafbar. Gleiches gilt für ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen.
Bisher stellt die Leugnung von Israels Existenzrecht in Deutschland keinen eigenständigen Straftatbestand dar. Wird der Entwurf vom Bundesrat gebilligt, geht er zur weiteren Beratung und möglichen Verabschiedung an den Bundestag.
Ziel des Gesetzes ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, indem spezifische Formen antisemitischer Äußerungen unter Strafe gestellt werden. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, wäre dies eine bedeutende Veränderung im Umgang mit israelbezogener Hetze im deutschen Strafrecht. Der nächste Schritt hängt nun von der Entscheidung des Bundesrates ab, bevor der Bundestag darüber berät.






