31 May 2026, 18:12

Neues Telekommunikationsgesetz: Mehr Macht für Netzbetreiber – doch was kostet der Glasfaserausbau?

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Neues Telekommunikationsgesetz: Mehr Macht für Netzbetreiber – doch was kostet der Glasfaserausbau?

Entwurf zum Telekommunikationsgesetz: Mehr Rechte für Netzbetreiber – aber Sorgen um Preise und Wettbewerb

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Ein neuer Entwurf des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll den Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen, indem Netzbetreibern stärkere Verlegerechte eingeräumt werden. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Gebäude auch gegen den Willen von Eigentümern vollständig an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen werden können. Doch es gibt weiterhin Bedenken hinsichtlich der Preisgestaltung und der Wettbewerbsneutralität.

Die Änderungen kommen zu einer Zeit, in der sowohl Verbraucher als auch Unternehmen – Jahrzehnte nach Beginn der Liberalisierung des Sektors – weiterhin Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt befürworten.

Laut dem Gesetzentwurf erhalten Betreiber, die Glasfaserleitungen bis zur Grundstücksgrenze verlegt haben, das Recht, das gesamte Gebäude mit Anschlüssen auszustatten. Dieses „Recht auf vollständige Erschließung“ (§ 144) soll Verzögerungen überwinden, die durch unwillige Vermieter oder Eigentümer entstehen. Allerdings können Grundstücksbesitzer die Arbeiten blockieren, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung selbst mit dem Ausbau beginnen.

Das Gesetz führt zudem strengere Regeln für den Drittzugang ein (§ 22). Scheitern Verhandlungen zwischen Unternehmen über die gemeinsame Nutzung von Netzinfrastrukturen, wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingreifen und die Bedingungen für Mitnutzung und Preisgestaltung festlegen. Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus betont, dass ein solcher externer Druck notwendig sei, um den Ausbau zu beschleunigen.

Kritiker warnen jedoch vor unbeabsichtigten Folgen. Claus Wedemeyer, Vorsitzender des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, befürchtet, dass die Preisentscheidungen der BNetzA von den tatsächlichen Kosten entkoppelt werden könnten. Dies begünstige eher marktbeherrschende Anbieter als echten Wettbewerb, so Wedemeyer.

Der Reformdruck spiegelt eine breite Unterstützung für offenen Wettbewerb wider. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 65 Prozent der Verbraucher und 69 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Liberalisierung der Telekommunikation in den 1990er-Jahren positiv bewerten. Branchenvertreter betonen jedoch, dass Anreize für Investitionen – besonders in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten – weiterhin entscheidend seien.

Der TKG-Entwurf zielt darauf ab, Blockaden beim Glasfaserausbau durch erweiterte Betreiberrechte und eine stärkere Regulierungsaufsicht zu überwinden. Eigentümern bleibt zwar ein enges Zeitfenster, um sich gegen den Ausbau zu entscheiden, doch die Rolle der BNetzA bei der Preisgestaltung könnte die Marktentwicklung maßgeblich prägen. Die Reformen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem sowohl Unternehmen als auch die Öffentlichkeit wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte befürworten – ihr Erfolg wird jedoch davon abhängen, Tempo und Fairness in Einklang zu bringen.

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