Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter
Philipp MeyerNürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter
Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dieser Woche ein Urteil gefällt, das einen von der AfD angestoßenen Rechtsstreit vorläufig beendet. Die Entscheidung bedeutet, dass die Stadt ihre Mitgliedschaft im Bündnis behalten darf, während weitere Prüfungen laufen.
Der Streit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Teilnahme der Stadt am Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, öffentliche Gelder dürften nicht an das Netzwerk fließen, das 2009 gegründet wurde und heute 164 Städte sowie 358 zivilgesellschaftliche Gruppen umfasst. Nürnberg zahlt jährlich 30.000 Euro an einen Verein, der das Bündnis unterstützt, die Metropolregion Nürnberg steuert weitere 10.000 Euro bei.
2024 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen die Stadt entschieden. Nürnberg legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gelangte. Nun hob das Leipziger Gericht das vorherige Urteil auf – verwies die Sache jedoch zur vertieften Prüfung zurück. Die Richter betonten, dass der genaue Zweck des Bündnisses und Nürnbergs Einflussmöglichkeiten geklärt werden müssten, bevor über einen Austritt endgültig entschieden werden könne.
Das Verfahren zieht sich bereits seit über zwei Jahren hin. Mit der Rückverweisung bleibt der Konflikt ungelöst. Das aktuelle Urteil erlaubt Nürnberg jedoch, vorerst im Bündnis zu bleiben, während das Gericht zentrale Fragen neu bewertet. Eine endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob das Engagement und die Finanzierung der Stadt rechtlichen Maßstäben entsprechen. Bis dahin dauert der juristische Streit über die öffentliche Förderung von Antiextremismus-Netzwerken an.






