21 April 2026, 02:12

Schwarzfahren: Warum eine Entkriminalisierung riskant sein könnte

Zeichen an einer Zugtür, das Fahrgäste auffordert, im öffentlichen Verkehr eine Gesichtsbedeckung zu tragen, mit Text über mögliche Fahrverweigerung oder Bußgelder bei Nichtbefolgung, innerhalb eines Glasfensters.

Schwarzfahren: Warum eine Entkriminalisierung riskant sein könnte

Schwarzfahren in Zügen bleibt in Deutschland ein umstrittenes Thema – der Rechtswissenschaftler Helmut Frister spricht sich gegen eine vollständige Entkriminalisierung aus. Zwar lehnt er es ab, alle Fälle als schwere Straftaten zu behandeln, warnt jedoch, dass ein vollständiger Verzicht auf Sanktionen ungewollte Folgen haben könnte. Seine Haltung kommt zu einer Zeit, in der die Diskussionen zunehmen, ob Schwarzfahren künftig nicht mehr strafrechtlich, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte.

Frister verweist darauf, dass derzeit jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Er betont, dass Erzwingungshaft – die verhängt wird, wenn Geldstrafen nicht gezahlt werden – selbst bei Bagatelldelikten zu einer Inhaftierung führen kann. Dies widerspreche, so Frister, dem Grundsatz, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte.

Im Jahr 2024 entfiel jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren auf den Fernverkehr. Frister macht deutlich, dass nicht alle Vorfälle gleich schwer wiegen – insbesondere dann nicht, wenn Fahrgäste ohne bewusste Umgehung der Ticketkontrollen einsteigen. Solche Fälle bewertet er eher als Vertragsverletzung denn als Straftat.

Trotz seiner Bedenken befürwortet Frister jedoch keine Streichung des § 265a StGB. Stattdessen plädiert er für gezielte Reformen, um Gerichte und Gefängnisse zu entlasten. Sein Vorschlag zielt darauf ab, strafrechtliche Konsequenzen nur noch bei besonders schweren Verstößen anzuwenden – etwa bei gewalttätigem oder wiederholtem Schwarzfahren.

Fristers Position markiert einen Mittelweg in der laufenden Debatte. Er erkennt Schwarzfahren zwar als zivilrechtliches Unrecht an, besteht aber darauf, dass das Justizsystem überzogene Bestrafungen bei Bagatellen vermeiden muss. Jede Gesetzesänderung, so seine Forderung, sollte Fairness und praktische Vollstreckbarkeit in Einklang bringen.

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