22 April 2026, 20:18

Strafverfahren gegen Medienkritiker Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit?

Ein Mann im Anzug spricht vor einem Publikum mit Mikrofon an einem Rednerpult, hinter einem Banner, wahrscheinlich über ein Regierungssozialmedienverbot diskutierend.

Strafverfahren gegen Medienkritiker Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit?

Jonas Müller, Betreiber des medienkritischen Blogs ÖRR-Blog, hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen sich begrüßt. Im Mittelpunkt des Falls stand seine Berichterstattung über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte die Ermittlungen ein, nachdem Vorwürfe geprüft worden waren, Müllers Beiträge in sozialen Medien seien ehrverletzend gewesen.

Der Streit begann, nachdem Müller auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post hingewiesen hatte, in dem weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet wurden. In zwei Beiträgen auf X (ehemals Twitter) stellte Müller zudem Dipamas Flüchtlingsstatus infrage. Zur Verteidigung seiner Äußerungen legte Müller den Ermittlern eine ausführliche Darstellung vor, warum seine Kommentare sachlich und nicht ehrverletzend seien. Rechtliche Unterstützung erhielt er von der Kanzlei Hoecker, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, sein Blog enthalte rassistische Aussagen.

Der Blogger kritisierte das Justizsystem, das Beschuldigte, die sich gegen unbegründete Vorwürfe zur Wehr setzen, finanziell stärker belaste. Während die Kosten der Ankläger oft übernommen würden, müssten Angeklagte selbst für ihre Verteidigung aufkommen – selbst wenn sie freigesprochen werden. Müller wies zudem den Vorwurf zurück, der Fall sei ein Angriff auf seine Medienkritik. Stattdessen werfe Dipama ihm vor, dieser nutze juristische Schritte, um persönliche Konflikte auszutragen.

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Hamado Dipama, professioneller Antidiskriminierungsberater, war 2002 aus München geflohen, nachdem er sich gegen den damaligen Machthaber Burkina Fasos, Blaise Compaoré, gestellt hatte. Er hat bereits mehrfach Klage wegen übler Nachrede eingereicht, unter anderem gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo. Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend und warnte, dass kleinere Medienprojekte durch ähnliche juristische Auseinandersetzungen existenzbedrohend getroffen werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren gegen Müller nun eingestellt. Die Entscheidung bestätigt, dass seine Aussagen nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllten. Der Fall zeigt, welche Risiken unabhängige Medien bei rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund kritischer Berichterstattung eingehen können.

Quelle