24 April 2026, 22:13

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts spaltet Mecklenburg-Vorpommern

Schwarz-weißer Abzug des ersten Entwurfs der deutschen Verfassung mit einer handgezeichneten Straßenszene mit Fahnenmast, Gebäuden, Bäumen und Himmel.

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts spaltet Mecklenburg-Vorpommern

Ein vorgeschlagener Reformplan für das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat eine scharfe politische Debatte ausgelöst. Die rot-rot-grüne Koalition aus SPD, Grünen und Linken will die Art und Weise ändern, wie Richter ernannt werden. Kritiker werfen der Regierung vor, mit dem Vorhaben langfristig einen linksgerichteten Einfluss auf das Gericht sichern zu wollen.

Der Streit ist der vorläufige Höhepunkt jahrelanger Spannungen, darunter die umstrittene Ernennung von Barbara Borchardt im Jahr 2020, deren politischer Hintergrund wochenlange Auseinandersetzungen auslöste.

Nach dem aktuellen System benötigt die Ernennung eines Verfassungsrichters eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die Koalition argumentiert, dass dies häufig zu Blockaden führe und das Gericht anfällig für politische Machtkämpfe mache. Um dem entgegenzuwirken, schlagen sie eine neue Regelung vor: Scheitert eine Einigung, soll das Gericht selbst innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Amtsperiode Ersatzkandidaten vorschlagen. Der Landtag würde anschließend über diese Kandidaten mit absoluter Mehrheit abstimmen.

Die Reform zielt zudem darauf ab, bestehende informelle Regeln in der Landesverfassung zu verankern, darunter eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter. Befürworter betonen, dass dies die Stabilität des Gerichts stärken und es vor kurzfristigen politischen Einflüssen schützen würde.

Die Opposition reagiert scharf. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, bezeichnete den Plan als "Verfassungstrick", mit dem das Gericht langfristig in eine linke Ausrichtung gedrängt werden solle. Die AfD liegt derzeit in Umfragen mit 34 Prozent klar vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent). Die Linke, Teil der regierenden Koalition, kommt auf 10 Prozent, während die Grünen und die neue BSW-Partei jeweils bei 5 Prozent liegen.

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Daniel Peters, Fraktionschef der CDU, lehnte den Vorschlag kategorisch ab. Er betonte, Demokratie funktioniere am besten durch Vertrauen und offenen Diskurs – nicht durch Verfahrenstricks. Unterdessen hatte Sachsen-Anhalt kürzlich eine ähnliche Reform mit breiter Unterstützung aus CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen verabschiedet.

Der Koalitionsplan würde die Auswahl der Richter verändern und bestimmte Regeln in der Landesverfassung verankern. Bei einer Annahme könnte die Reform das Risiko politischer Blockaden bei künftigen Ernennungen verringern. Das Ergebnis hängt davon ab, ob der Vorschlag in einem tief gespaltenen Parlament ausreichend Rückhalt findet.

Quelle