25 June 2026, 10:09

Wiesbaden prüft Nutzungsregeln nach umstrittenen Salehin-Veranstaltungen

Iran Bewegungen im Bürgerhaus: SPD fordert Konsequenzen

Wiesbaden prüft Nutzungsregeln nach umstrittenen Salehin-Veranstaltungen

Zwei Veranstaltungen der islamischen Jugendgruppe Salehin im Haus der Vereine in Wiesbaden-Dotzheim haben bundesweit für Kritik gesorgt. Nun steht die Stadtverwaltung unter Druck, ihre Richtlinien zu überprüfen – ausgelöst durch Bedenken über die Art dieser Zusammenkünfte.

Die von Salehin organisierten Events fanden in einem städtischen Bürgerzentrum statt. Nach den aktuellen Regelungen können Anwohner, juristische Personen und Vereine solche Räumlichkeiten nutzen, sofern ihre Aktivitäten den Vorschriften und Hausordnungen entsprechen. Bisher konzentrierten sich die Behörden auf formale Kriterien bei der Genehmigung, statt im Vorfeld inhaltliche Prüfungen vorzunehmen – was in der Praxis oft schwierig ist.

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Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) verteidigte die Entscheidung, die Veranstaltungen zuzulassen. Er betonte, dass die Stadt antisemitische Hetze oder Hassrede nicht dulde, da diese im Widerspruch zu den Grundwerten Wiesbadens stünden. Als Reaktion wies Mende die Rechts- und Verwaltungsabteilungen an, die Nutzungsordnungen und Hausregeln der Bürgerzentren zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Auch die SPD-Fraktion im Stadtrat fordert eine Überarbeitung der Vorschriften. Fraktionschef Silas Gottwald argumentierte, dass Gruppen wie Salehin keinen Zugang zu städtischen Räumen erhalten sollten, wenn ihre Veranstaltungen verfassungsfeindliche Tendenzen erkennen ließen. Die SPD unterstrich, dass Bürgerzentren zwar offen für alle bleiben müssten – diese Offenheit aber Grenzen habe, insbesondere wenn demokratische Werte gefährdet seien.

Nun arbeitet die Verwaltung an einer Lösung, die den Spagat zwischen Zugänglichkeit und dem Schutz vor extremistischen oder hasserfüllten Aktivitäten schafft. Mögliche Änderungen der Nutzungsbestimmungen oder Hausordnungen könnten künftig dazu führen, dass bestimmten Personen oder Gruppen der Zugang verwehrt wird.

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