05 April 2026, 10:15

Zeppelin übernimmt Mehrheitsbeteiligung an Constellation Baulogistik – Kartellbehörden müssen noch zustimmen

Lagerhalle mit Gerüsten, Verkehrskegeln, Metallstangen, einem Schild, Maschinen, einer Tür, Fenstern, einer Wand, Deckenleuchten und einem Dach.

Zeppelin übernimmt Mehrheitsbeteiligung an Constellation Baulogistik – Kartellbehörden müssen noch zustimmen

Die Zeppelin Gruppe hat eine Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Constellation Baulogistik GmbH unterzeichnet, einem auf Baulogistik spezialisierten Unternehmen. Die Transaktion umfasst zwei zentrale Geschäftsbereiche: die cpc baulogistik GmbH sowie die jüngere GreenLean Baulogistik GmbH (GLB). Bevor der Deal abgeschlossen werden kann, steht jedoch noch die Zustimmung der Kartellbehörden aus.

Die Constellation Baulogistik agiert unter zwei eigenständigen Marken. Die seit über zwei Jahrzehnten etablierte cpc baulogistik betreut jährlich durchschnittlich 60 bis 70 Bauprojekte. Ihr Leistungsspektrum reicht von Nebenprozessen im Baugeschehen bis hin zur vollständigen operativen Logistikabwicklung.

Die 2023 gegründete GLB ergänzt dies mit Planungsdienstleistungen, Beratung und maßgeschneiderten Softwarelösungen. Gemeinsam beschäftigen die beiden Einheiten fast 100 Mitarbeiter an Standorten in Berlin, Hamburg, Hannover und München.

Zu den Kunden zählen Bauunternehmen, Industriekonzerne, öffentliche Auftraggeber sowie Projektentwickler. Peter Schrader, Leiter des strategischen Mietgeschäfts bei Zeppelin, ist überzeugt, dass die Baulogistik in der Branche künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Der Abschluss der Übernahme hängt nun von der kartellrechtlichen Freigabe ab, die bis Mai erwartet wird.

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Nach erfolgter Genehmigung wird der Zukauf die Position der Zeppelin Gruppe im Bereich Baulogistik deutlich stärken. Die kombinierte Expertise von cpc und GLB ermöglicht eine breite Kundenansprache – von privaten Projektentwicklern bis hin zu Großauftragnehmern. Als letzter Schritt steht nun die finale Bestätigung durch die Wettbewerbsbehörden aus.

Quelle