13 June 2026, 00:17

AfD scheitert mit Eilantrag: Künzell erlaubt keine zusätzlichen Wahlplakate

Gericht: AfD darf in hessischer Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen

Gericht: AfD darf in hessischer Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen - AfD scheitert mit Eilantrag: Künzell erlaubt keine zusätzlichen Wahlplakate

Der AfD-Kreisverband Fulda darf in Künzell keine zusätzlichen Wahlplakate aufhängen. Die hessische Kommune hatte bereits einige Plakate der Partei von Laternenmasten entfernt. Die AfD hatte daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, um die Plakate zu erhalten und weitere Standorte zu fordern.

Ursprünglich hatte die Partei Plakate an Laternenmasten in Künzell angebracht. Die Stadt entfernte diese und lehnte es ab, über die bereits zugewiesenen 24 Standorte hinaus weitere Flächen bereitzustellen. Diese 24 Plätze entsprachen der Anzahl, die auch anderen Parteien zur Verfügung gestellt wurde.

Die AfD reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, um die Entfernungen zu stoppen und zusätzliche Plakatstandorte zu sichern. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Es urteilte, dass die bestehende Zuteilung für den Wahlkampf ausreiche.

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In seiner Begründung führte das Gericht an, die Stadt dürfe bei der Vergabe von Plakatflächen die Verkehrssicherheit und einen fairen Wettbewerb berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der AfD-Kreisverband Fulda Berufung eingelegt hat.

Die Entscheidung der Stadt, die AfD auf 24 Plakatstandorte zu beschränken, bleibt vorerst bestehen. Die Partei kann das Urteil weiterhin im Berufungsverfahren anfechten. Im Mittelpunkt des Falls steht die Abwägung zwischen Wahlkampfpräsenz und lokalen Vorschriften.

Quelle