Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger COVID-Speicheltests zurückzahlen
Mia SchmitzBayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger COVID-Speicheltests zurückzahlen
Ein bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests zur COVID-19-Diagnostik eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt habe und die Erstattungsansprüche daher ungültig seien.
Im Mittelpunkt des Falls stehen Schnelltests, die zwischen Dezember 2021 und Juni 2022 durchgeführt wurden und auf einem Speicheltest beruhten, der von den deutschen Gesundheitsbehörden nicht mehr anerkannt war. Das Testzentrum hatte seinen Betrieb im Dezember 2021 auf Basis eines Vertrags mit dem Landratsamt Dachau aufgenommen. Bis März 2022 war es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. In dieser Zeit setzte die Einrichtung den AT088/21-Speicheltest ein, der bereits im September 2021 die Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert Koch-Institut (RKI) verloren hatte.
Der Betreiber konnte nicht angeben, wie viele Tests auf der nicht genehmigten Methode basierten. Im August 2023 forderten die Behörden die vollständige Rückzahlung der ursprünglich gewährten 95.000 Euro für die Testleistungen. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und stellte fest, dass der Einsatz nicht zugelassener Tests die Leistungen von der Förderung ausschließe.
Die Richter entschieden, dass die Streichung der Zahlungen auf null Euro rechtmäßig sei. Zudem wiesen sie die Klage des Betreibers ab und begründeten dies damit, dass die Tests den gesetzlichen Anforderungen für eine Kostenerstattung nicht entsprochen hätten. Das Urteil bedeutet, dass das Zentrum die vollen 95.000 Euro zurückerstatten muss, die es für die Testdurchführung erhalten hatte.
Behörden haben nicht ermittelt, wie viele weitere deutsche Teststellen während der Pandemie möglicherweise nicht zugelassene Schnelltests eingesetzt haben. Es wurden keine bestimmten Regionen oder Bundesländer als besonders betroffen von ähnlichen Fällen genannt.






