Dobrindts Besoldungsreform stößt auf scharfe Kritik des Beamtenbunds
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schlägt Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst vor
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung für Bundesbeamte vorgeschlagen, mit der die Einstiegsgehälter für Neueinstellungen angehoben werden sollen. Der Plan sieht vor, sie direkt in die zweite Erfahrungsstufe einzugruppieren, statt in die niedrigste Gehaltsgruppe. Doch der Deutsche Beamtenbund (DBB) übt scharfe Kritik und bezeichnet Teile des Gesetzentwurfs als „verfassungswidrig“.
Grundsätzlich begrüßt der DBB die Reform, pocht jedoch auf zentrale Nachbesserungen. Ein Hauptkritikpunkt betrifft die geplante Gehaltslücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Der Verband argumentiert, dies verstoße gegen die „Differenzierungsregel“ – eine verfassungsrechtliche Vorgabe für Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen. Eine eigene Analyse des DBB zeigt, dass der aktuelle Entwurf diese Anforderungen nicht erfüllt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“. Der Gesetzentwurf unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr – ein Vorgehen, das der DBB als „unzulässig“ und „nicht beeinflussbar für die Beamtin oder den Beamten“ bezeichnet.
Zudem werden Führungskräfte (B-Besoldung) und einfache Beamte (A-Besoldung) unterschiedlich behandelt: Während Beschäftigte in der A-Skala höhere Gehaltserhöhungen erhalten, orientieren sich die Anpassungen für B-Beamte lediglich an den bestehenden Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst. Das Innenministerium hat bisher keine Stellung zu den Differenzen in der B-Besoldung bezogen.
Der DBB betont, dass zwei verfassungsrechtliche Grundsätze – das „Leistungsprinzip“ und die „Differenzierungsregel“ – bei jeder Besoldungsreform maßgeblich sein müssten. Ohne Korrekturen drohten rechtliche Konsequenzen, warnt der Verband.
Der Deutsche Beamtenbund drängt weiterhin auf Überarbeitungen, insbesondere bei den Gehaltsabständen und der Annahme eines Partnereinkommens. Bleibt der Entwurf unverändert, könnte die Reform einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Das Innenministerium hat sich zu den Einwänden bisher nicht öffentlich geäußert.






