02 April 2026, 18:16

E-Rezept-Übergangslösung für Blistermedikamente bis 2026 verlängert

Ein weißer Tisch mit einer Blisterpackung schwarzer Pillen darauf, mit Text und einem Barcode.

E-Rezept-Übergangslösung für Blistermedikamente bis 2026 verlängert

Deutsche Apotheken werden vorerst weiter eine Übergangslösung für E-Rezepte von blisterverpackten Medikamenten nutzen. Die Ausnahmegenehmigung, die es ihnen erlaubt, stattdessen des Begriffs "STELLEN" anstelle der Chargennummer zu dokumentieren, wurde nun bis Ende 2026 verlängert. Dies geht aus einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, hervor.

Ursprünglich sah die Regelung vor, dass Apotheken bei authentifizierungspflichtigen Medikamenten im E-Rezept die Chargennummer erfassen müssen. Aufgrund technischer Schwierigkeiten – insbesondere beim Einlesen der Data-Matrix-Codes auf Blisterpackungen – wurde jedoch eine Übergangslösung eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 durften Apotheken bis zum 30. Juni 2025 den Platzhalter "STELLEN" verwenden.

Da bis Mitte 2025 keine praktikable technische Lösung in Sicht war, wurde die Frist zunächst bis Jahresende verlängert. Nun haben DAV und GKV-Spitzenverband den Stichtag weiter verschoben: Die Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte, dass die Übergangsphase für das gesamte Jahr 2026 Gültigkeit behält.

Das Hauptproblem liegt in der Erfassung der Data-Matrix-Codes, vor allem in der häuslichen Pflege, wo Blisterverpackungen häufig eingesetzt werden. Ohne funktionierende Scan-Systeme drohen Apotheken finanzielle Sanktionen, falls sie die korrekte Chargennummer nicht dokumentieren. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 2 Absatz 2 Anlage 1 des Abrechnungsvertrags.

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Obwohl seit Dezember 2025 QR-Codes auf Verpackungen diskutiert werden, gab es seit der ersten Anpassung der Vereinbarung Anfang 2024 keine konkreten Fortschritte bei apothekengeeigneten Scan-Lösungen.

Die verlängerte Frist gibt den Apotheken ein weiteres Jahr Zeit zur Anpassung, bevor es zu möglichen Rückforderungen bei E-Rezept-Abrechnungen kommen könnte. Solange keine funktionierende technische Lösung vorliegt, bleibt "STELLEN" die Standardpraxis für blisterverpackte Medikamente. Regierung und Verbände haben bisher keine weiteren Updates zur Lösung des Scan-Problems bekannt gegeben.

Quelle