FDP eskaliert Streit mit SWR: Warum die AfD eingeladen wird – sie aber nicht
Niklas BrandtFDP eskaliert Streit mit SWR: Warum die AfD eingeladen wird – sie aber nicht
Die FDP in Baden-Württemberg hat ihren Streit mit dem Südwestrundfunk (SWR) über den Ausschluss von einer Fernseh-Wahldebatte weiter zugespitzt. Parteisprecher Hans-Ulrich Rülke warf dem Sender nach dem jüngsten Vorfall eine Mischung aus "Unwissenheit, Inkompetenz und Voreingenommenheit" vor. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Entscheidung des SWR, die AfD einzuladen, die FDP jedoch nicht – und das kurz vor der Aufzeichnung einer Videodiskussion im Vorfeld der Landtagswahl am 8. März.
Der Konflikt hatte begonnen, als der SWR die FDP von einem TV-Triell am 12. Februar 2024 ausschloss, an dem nur CDU, Grüne und AfD teilnahmen. Die FDP-Landtagsfraktion reagierte mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und argumentierte, der Ausschluss verletze die Chancengleichheit und begünstige die AfD unrechtmäßig. Das Gericht wies die Beschwerden zurück, woraufhin die FDP Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ankündigte.
Rülke kritisierte, das Gericht habe die tatsächliche politische Bedeutung der FDP im Land ignoriert, und verwies darauf, dass ihre Fraktion größer sei als die der AfD. Der SWR bestritt dies zunächst und sprach von einem Missverständnis über die Fraktionsstärken. Der FDP-Wohnungsexperte Friedrich Haag wies auf die Diskrepanz hin, doch der Sender blieb bei seiner ursprünglichen Entscheidung.
Der jüngste Vorfall belastet das Verhältnis zusätzlich: Der SWR lud die AfD zu Dreharbeiten am 19. Februar ein, schloss die FDP aber erneut aus. Als Reaktion kündigte Rülke an, Haag eigeninitiativ ins Studio mitzubringen. Zudem rief er jedes FDP-Mitglied auf, beim Sender offiziell Programmbeschwerde einzureichen.
Die FDP geht nun rechtlich und verfahrensmäßig gegen die SWR-Entscheidung vor. Rülkes Aufruf zu Massenbeschwerden zeigt, wie entschlossen die Partei gegen die als ungerecht empfundene Behandlung vorgehen will. Das Ergebnis könnte prägend dafür sein, wie Rundfunkanstalten künftig die Repräsentation von Parteien in Wahlberichterstattungen handhaben.
Court confirms SWR's right to exclude FDP from TV debate
The legal battle over Baden-Württemberg's TV debates has reached a definitive conclusion. On 16 February 2026, the Verwaltungsgerichtshof ruled the SWR's decision to exclude the FDP from its 24 February Triell lawful. The court cited the principle of 'abgestufte Chancengleichheit' (graded equality of opportunity), stating the AfD's potential political influence justified its inclusion. The SWR defended its decision by noting the Triell's format required limiting participants to three major parties, with the FDP assured representation in a follow-up debate on 26 February. This ruling closes the FDP's legal challenge to the event's composition.





