07 May 2026, 22:13

Freiburger Stiftungen vereinheitlichen Löhne nach TVöD-Tarif für 600 Beschäftigte

Plakat mit zwei Personen vor einem Berg- und Baumhintergrund, mit der Aufschrift "Was unser freier Handel bedeutet - britischer Granit Arbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Freiburger Stiftungen vereinheitlichen Löhne nach TVöD-Tarif für 600 Beschäftigte

Die Städtischen Stiftungen Freiburg haben mit der Gewerkschaft ver.di eine neue Tarifvereinbarung ausgehandelt. Das am 7. Mai 2026 unterzeichnete Abkommen führt alle 600 Beschäftigten unter ein einheitliches Entgeltssystem. Ziel der Maßnahme ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Attraktivität der Stellen in der gesamten Organisation zu steigern.

Bisher galten in der Einrichtung zwei separate Vergütungssysteme: Rund 500 Mitarbeiter:innen waren durch hausinterne Regelungen abgedeckt, während 100 nach dem TVöD-Tarif (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bezahlt wurden. Mit der neuen Vereinbarung werden nun alle Beschäftigten unter die TVöD-Bedingungen fallen – das schafft einheitliche Standards bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen.

Die Änderungen treten zum 1. April 2027 in Kraft. Der Übergang ist so gestaltet, dass keine:r der Beschäftigten finanzielle Nachteile erleidet, während gleichzeitig fairere Rahmenbedingungen für alle geschaffen werden. Im Zuge der Umstellung plant die Stiftungsverwaltung Freiburg zudem, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) wieder als vollwertiges Mitglied beizutreten.

Die Stiftung spielt eine zentrale Rolle in den sozialen Dienstleistungen der Stadt. Durch die Anbindung an branchenweite Tarifverträge will sie ihre Position als Arbeitgeber stärken und die Personalgewinnung sowie -bindung verbessern.

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Die Vereinbarung umfasst etwa 600 Beschäftigte und standardisiert deren Bezahlung nach TVöD-Regeln. Keine:r der Mitarbeiter:innen wird durch die Umstellung finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Gleichzeitig markiert der Deal die Rückkehr der Einrichtung zur vollen Mitgliedschaft im regionalen Arbeitgeberverband.

Quelle