11 June 2026, 04:09

Gericht stoppt 56-Millionen-Forderung gegen hessischen Corona-Testzentren-Betreiber

Millionenstreit um Coronatest in Hessen: Betreiber von Testzentren muss vorerst nicht zahlen

Millionenstreit um Coronatest in Hessen: Betreiber von Testzentren muss vorerst nicht zahlen - Gericht stoppt 56-Millionen-Forderung gegen hessischen Corona-Testzentren-Betreiber

Ein Betreiber von COVID-19-Testzentren in Hessen hat einen Rechtsstreit gegen die Kassenärztliche Vereinigung gewonnen. Die Vereinigung hatte die vollständige Rückzahlung von 56 Millionen Euro gefordert. Das Verwaltungsgericht Hessen in Kassel entschied jedoch, dass die Forderung nicht in vollem Umfang berechtigt sei.

Das Unternehmen betrieb von Dezember 2020 bis Februar 2023 zahlreiche Teststellen in ganz Hessen. Später aufgedeckte Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen und Leistungsnachweisen warfen Fragen zur Einhaltung der Vorschriften auf. Daraufhin verlangte die Kassenärztliche Vereinigung die Rückerstattung der gesamten Summe in Höhe von 56 Millionen Euro.

Der Testzentren-Betreiber wehrte sich gegen die Forderung und erzielte zunächst einen Teilerfolg: Das Verwaltungsgericht Gießen entschied, dass vorläufig 25 Millionen Euro nicht zurückgezahlt werden müssten. Das Kasseler Gericht kam später jedoch zu dem Schluss, dass die Kassenärztliche Vereinigung ihren Anspruch auf die volle Summe nicht ausreichend mit individuellen Dokumentations- und Abrechnungsverstößen begründet habe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Frage möglicher Teilrückzahlungen aufgrund konkreter Verstöße bleibt weiterhin offen. Beide Seiten haben inzwischen Revision beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Vorerst muss das Unternehmen die vollen 56 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Die Gerichtsentscheidung stützt sich auf mangelnde Beweise für die Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Weitere juristische Verfahren werden klären, ob Teilrückzahlungen notwendig sind.

Quelle