31 March 2026, 00:16

Historischer SPD-Slogan löst 2024 Ermittlungen gegen konservativen Blog aus

Titelseite einer deutschen Zeitung vom 18. September 1914 mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes im Anzug und Krawatte und der Schlagzeile 'Deutsches Reichstag, Bd. 1, Nr. 1'.

Historischer SPD-Slogan löst 2024 Ermittlungen gegen konservativen Blog aus

Ein Artikel aus dem Jahr 1931, veröffentlicht in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, hat 2024 ein Strafverfahren ausgelöst. Der im Mai unter dem Titel "Auch Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" neu veröffentlichte Beitrag enthielt den Spruch "Alles für Deutschland" – eine Parole, die später von nationalsozialistischen Paramilitärs übernommen wurde. Nun prüfen die Behörden, ob die jüngste Verwendung gegen deutsches Recht verstößt.

Im Mittelpunkt des Falls steht der konservative Blog Achse des Guten, der den historischen Text erneut veröffentlicht hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen, ob die Wiedergabe des Slogans gegen die Verbote verfassungsfeindlicher Symbole nach § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) verstoßen hat.

Der Spruch "Alles für Deutschland" stammte ursprünglich aus der Politik des frühen 20. Jahrhunderts und wurde sowohl von der SPD als auch von der Zentrumspartei genutzt. Berüchtigt wurde er jedoch als Kampfparole der SA und SS während der NS-Zeit. Seit 1945 ist seine öffentliche Verwendung in Deutschland verboten, da er als Symbol verbotener Organisationen gilt.

Im Mai 2024 veröffentlichte Achse des Guten – eine liberal-konservative Plattform, die 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet wurde – den SPD-Artikel von 1931 mit dem umstrittenen Slogan. Ein unbekannter Hinweisgeber meldete den Beitrag bei Hessen Gegen Hetze, einer mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verbundenen Meldestelle. Die Beschwerde führte dazu, dass das BKA und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) Ermittlungen aufnahmen.

Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet, die nun klären muss, ob die Verwendung des Slogans durch den Blog unter die gesetzlichen Ausnahmen fällt. Nach deutschem Recht ist die Darstellung in historischen oder bildungspolitischen Zusammenhängen erlaubt. Dies folgt auf zwei Verurteilungen des rechtsextremen AfD-Politikers Björn Höcke im Jahr 2024, der wegen der Verwendung der Parole in Reden zu Geldstrafen verurteilt wurde. Sein Urteil vom Juli, gefällt vom Landgericht Halle, ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

Rechtsexperten betonen, dass der Kontext entscheidend ist: Zwar ist der Slogan aufgrund seiner NS-Vergangenheit in den meisten Fällen verboten, doch kann seine Verwendung in historischer Dokumentation zulässig sein. Die Ermittlungen werden sich darauf konzentrieren, ob die Neuveröffentlichung durch Achse des Guten einem bildungspolitischen Zweck diente oder ob sie die Gefahr einer Verherrlichung verbotener Ideologien birgt.

Die Untersuchungen gegen Achse des Guten verdeutlichen die anhaltende Spannung zwischen Meinungsfreiheit und den strengen deutschen Verboten nationalsozialistischer Symbolik. Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob die Verwendung von "Alles für Deutschland" durch den Blog als zulässige Berichterstattung einzustufen ist oder gegen § 86a StGB verstößt.

Das Ergebnis könnte präzedenzschaffend für den Umgang mit historischen Parolen extremistischer Prägung in modernen Medien sein. Die früheren Verurteilungen Höckes deuten darauf hin, dass die Gerichte bei der heutigen Verwendung des Slogans eine harte Linie verfolgen.

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