21 March 2026, 00:22

Klinik verschreibt Medikament an toten Patienten – Gericht urteilt über peinlichen Fehler

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Klinik verschreibt Medikament an toten Patienten – Gericht urteilt über peinlichen Fehler

Ein bayerisches Krebszentrum wurde verurteilt, die Kosten für ein Rezept zu erstatten, das für einen Patienten ausgestellt wurde, der bereits 17 Tage zuvor verstorben war. Das Urteil erging vom Sozialgericht München, nachdem die Klinik Pamorelin – ein Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs – verschrieben hatte, ohne zu bemerken, dass der Patient nicht mehr lebte.

Das Gericht erklärte die Verschreibung für ungültig und betonte, dass bessere Kontrollen den Fehler hätten vermeiden können.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Rezept für Pamorelin, ein injizierbares Präparat, das in der Prostatakrebstherapie eingesetzt wird. Das Medikament war fast drei Wochen nach dem Tod des Patienten genehmigt worden. Nach den deutschen Gesundheitsvorschriften dürfen Vertragsärzte keine Leistungen – einschließlich Berichte oder Rezepte – in Rechnung stellen, sobald ein Patient verstorben ist.

Das Münchner Sozialgericht stellte fest, dass die Klinik es versäumt hatte, den Status des Patienten vor der Ausstellung des Rezepts zu überprüfen. Die Richter wiesen darauf hin, dass ein einfacher Telefonanruf zur Klärung der Situation den Fehler hätte verhindern können. Zwar erkannte das Gericht die finanziellen Belastungen an, unter denen Onkologen stehen, doch es entschied, dass eine ordnungsgemäße Praxisorganisation Vorrang haben müsse.

In seiner Begründung verwies das Gericht auch auf das Potenzial der elektronischen Patientenakte (ePA). Es äußerte die Hoffnung, dass Ärzte künftig automatisch benachrichtigt werden, wenn ein Patient in ihrer Behandlung verstirbt. Aktuelle Daten zeigen jedoch, dass die ePA seit ihrem Start 2021 kaum genutzt wird – bis 2025 wird mit einer Nutzung von weniger als 2 % gerechnet. Zwar wird die verpflichtende Einführung ab Oktober 2025 gelten, doch bleiben technische Herausforderungen bestehen, und es gibt keine Hinweise darauf, dass die ePA bisher Fehler wie diesen verringert hat.

Die Klinik muss nun die Kosten für das ungültige Rezept erstatten. Das Urteil dient als Mahnung an Gesundheitseinrichtungen, den Status von Patienten vor der Verordnung von Behandlungen zu überprüfen. Gleichzeitig deuten die Anmerkungen des Gerichts auf eine künftige Abhängigkeit von digitalen Systemen hin, um ähnliche Fälle zu verhindern – doch die flächendeckende Umsetzung der ePA steht noch aus.

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