Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Übergangsregelung und neue Zahlungspflicht für Gäste
Niklas BrandtMainz reformiert Beherbergungssteuer: Übergangsregelung und neue Zahlungspflicht für Gäste
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres und praktikableres System für Unternehmen und Besucher zu schaffen. Zu den zentralen Anpassungen gehören eine Übergangsregelung und eine Verschiebung der Zahlungspflicht.
Eine wichtige Neuerung schützt Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Unternehmen müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Die Übergangsregelung soll den sanften Übergang zu den neuen Vorschriften ermöglichen.
Eine weitere bedeutende Änderung klärt, wer die Steuer trägt: Künftig sind nicht mehr die Betriebe, sondern die Gäste selbst für die Zahlung verantwortlich. Diese Anpassung erleichtert den Beherbergungsanbietern die Einhaltung der Bestimmungen.
Die überarbeitete Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Die Überarbeitung soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fairness und Praktikabilität im Mainzer Beherbergungssteuersystem herstellen. Unternehmen mit bestehenden Verträgen erhalten mehr Zeit zur Anpassung, während Gäste die Zahlungspflicht direkt übernehmen. Der nächste Schritt ist die Ausschussberatung Anfang Mai 2026.






