Neue MsbG-Novelle 2025: Wie Smart Meter und MaBiS-Hub die Energieabrechnung revolutionieren
Mia SchmitzNeue MsbG-Novelle 2025: Wie Smart Meter und MaBiS-Hub die Energieabrechnung revolutionieren
Deutschland aktualisiert seine Regeln zur Energieabrechnung mit einer großen Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die für Ende 2025 geplanten Änderungen führen strengere Standards, neue Marktrollen und eine zentrale Plattform ein, um die Datenverarbeitung zu verbessern. Ziel der Reformen ist es, Transparenz zu erhöhen, Kosten zu senken und Prozesse für Betreiber wie Verbraucher zu vereinfachen.
Die zweite Novelle des MsbG bringt mehrere zentrale Neuerungen mit sich. Im Mittelpunkt steht der MaBiS-Hub, eine neue Plattform unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur. Dieser Knotenpunkt wird Abrechnungs- und Bilanzierungsdaten verwalten und als zentrale Stelle für die Abwicklung von Strombilanzkreisen dienen.
Ab Juli 2026 treten bundesweit standardisierte Messstellenverträge in Kraft. Diese legen einheitliche Regelungen zu Vertragsstrafen, monatlichen Abschlagszahlungen und Installationsschritten fest. Damit soll die bisher uneinheitliche Praxis in den Regionen durch ein einheitliches System ersetzt werden.
Die Novelle führt zudem neue Marktrollen ein, um die Datenqualität zu verbessern und die Arbeitslast der Messstellenbetreiber zu verringern. Aufgaben wie die Datenaufbereitung werden künftig von spezialisierten Akteuren übernommen. Zudem entfällt für Anlagen ohne Einspeisung ins Netz die Pflicht zur Steuerbox, was unnötige Kosten spart.
Um vorzeitige Austauschmaßnahmen zu vermeiden, gilt nach der Installation intelligenter Messsysteme (iMSys) eine Mindestnutzungsdauer für Smart Meter. Verbraucher erhalten mehr Einblick in ihren Verbrauch, da 15-Minuten-Verbrauchsdaten künftig verpflichtend werden. Die Novelle fördert außerdem die Zusammenarbeit zwischen den grundzuständigen Messstellenbetreibern, indem sie verbindliche Smart-Meter-Einbauquoten auf Ebene von Kooperationsverbünden festlegt.
Stand viertes Quartal 2025 sind in Deutschland rund 3,1 Millionen Smart Meter installiert – das entspricht etwa 5,5 Prozent aller Messstellen. Bei Pflichtfällen, etwa Haushalten mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen, liegt die Ausstattungsquote bei 23,3 Prozent. Größere Betreiber verzeichnen höhere Rollout-Raten: Die 19 größten Anbieter kommen auf durchschnittlich 27,1 Prozent, während kleinere Betreiber bei 5,2 Prozent liegen. Netze BW in Baden-Württemberg etwa weist in Pflichtfällen eine Installationsquote von 20,1 Prozent auf.
Die neuen Regeln sollen Messstellenverträge vereinheitlichen, die Datenverarbeitung optimieren und Verbrauchern mehr Transparenz bieten. Mit dem MaBiS-Hub als zentrale Schnittstelle und bundesweit geltenden Vertragsstandards zielen die Änderungen auf ein effizienteres und zuverlässigeres System ab. Gleichzeitig verringern sie den Verwaltungsaufwand und sorgen für einen klügeren, langfristigeren Einsatz der Messtechnik.






