Neues Förderprogramm für Weinbau in Baden-Württemberg ab 2027
Weinbau in Baden-Württemberg steht vor weiteren Veränderungen: Ab 2027 startet ein neues Förderprogramm
Mit der Maßnahme "Brache im Weinbau" (E16) soll ab 2027 die Bodenqualität und Artenvielfalt auf gerodeten Weinbergflächen gestärkt werden. Sie ist Teil der Anpassungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027.
Das neue Programm unterstützt Winzer, die Rebflächen vorübergehend aus der Produktion nehmen. Gefördert werden nur gerodete Flächen mit ursprünglicher Pflanzerlaubnis, wobei die Fläche pro Betrieb drei Hektar nicht überschreiten darf. Die Förderung beträgt 2.500 Euro pro Hektar.
Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Winzer eine vorgeschriebene mehrjährige Blühmischung (M3+) mit einer Aussaatdichte von 10–12 Kilogramm pro Hektar ansäen. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai oder im Spätsommer/Herbst des Vorjahres erfolgen. Gerodete Weinbergflächen sind bis zum 31. Mai zu melden.
Anträge für das Programm können über das FIONA-System im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens gestellt werden. Die Frist endet am 15. Mai 2027. Die Maßnahme ist Teil des FAKT-II-Programms, das im aktuellen GAP-Förderzeitraum weiterentwickelt wird.
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung und fördert gleichzeitig eine nachhaltige Bewirtschaftung der Weinberge in der Region. Winzer müssen strenge Aussaat- und Meldefristen einhalten, um die Förderung zu erhalten. Die Initiative unterstreicht die Bemühungen, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz im baden-württembergischen Weinsektor in Einklang zu bringen.






