Neues Gewaltschutzgesetz: Fußfesseln für Täter – doch fehlen die Richter?
Emma SchmidtNeues Gewaltschutzgesetz: Fußfesseln für Täter – doch fehlen die Richter?
Deutschland hat ein neues Gewaltschutzgesetz eingeführt, um häusliche Gewalt stärker zu bekämpfen. Das Gesetz ermöglicht es Familiengerichten, auf Antrag betroffener Frauen elektronische Fußfesseln für Täter anzuordnen. Doch es gibt Bedenken, ob die Justiz die Kapazitäten hat, das Gesetz auch durchzusetzen.
Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, warnte, dass die Familiengerichte nicht genug Personal hätten, um die zusätzliche Arbeitsbelastung zu bewältigen. Viele Staatsanwaltschaften und Strafgerichte seien bereits jetzt überlastet. Ohne weitere Ressourcen, so Rebehn, ließen sich die neuen Maßnahmen nicht wirksam umsetzen.
Kritik übte er auch an den unionsgeführten Landesregierungen, darunter Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, die den Rechtsstaats-Pakt mit der Bundesregierung blockierten. Berlin werbe zwar für Rechtsreformen, doch die Justiz könne diese gar nicht umsetzen, monierte Rebehn. Der vom Staat versprochene Schutz müsse durch Taten untermauert werden, sonst leide das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik weiter.
Nach dem neuen Gesetz sollen Gerichte die Einhaltung von Schutzmaßnahmen überwachen. Dies folgt Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. März. Ziel des Gewaltschutzgesetzes ist es, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken. Doch sein Erfolg hängt davon ab, ob die Gerichte die nötigen Mittel erhalten. Ohne sie könnte das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen.






