PKV-Verband begrüßt Apothekenreform – doch Finanzierung bleibt strittig
Emma SchmidtPKV-Verband begrüßt Apothekenreform – doch Finanzierung bleibt strittig
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum neuen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt, das die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen ausbauen soll. Zwar begrüßt der Verband einige der geplanten Änderungen, äußert jedoch auch Bedenken – insbesondere bei der Finanzierung und dem praktischen Nutzen neuer Leistungen.
Seit Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes im Jahr 2020 ist die Nachfrage nach pharmazeutischen Dienstleistungen in Deutschland gestiegen. Die jährlichen Einnahmen aus Beratungen und Medikationsmanagement erhöhten sich laut Daten der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände um etwa 5–7 % pro Jahr, und ein ähnliches Wachstum wird bis 2025 erwartet.
Der PKV-Verband steht Teilen des neuen Gesetzes positiv gegenüber, etwa Maßnahmen zur Stärkung der Apotheker als Gesundheitsdienstleister. Auch die geplante einmalige Notfallabgabe von Dauermedikamenten ohne Rezept in dringenden Fällen wird unterstützt. Skeptisch zeigt sich der Verband jedoch bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Akutfällen ohne ausreichende Kontrolle.
Kritisch hinterfragt der Verband, ob die Lockerung der ausschließlichen Ärztekompetenz sorgfältig geprüft wurde. Zudem zweifelt er daran, ob Beratungen zu Verhaltensrisiken Patienten tatsächlich zugutekommen und ob Apotheken eine langfristige Beteiligung an solchen Leistungen aufrechterhalten können.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Finanzierung. Der PKV-Verband fordert ein neues System, das es Privatversicherten und Beamten mit Beihilfe ermöglicht, pharmazeutische Dienstleistungen individuell abzurechnen. Ohne eine solche Regelung drohten der Ausbau der Leistungen finanzielle und logistische Probleme, warnt der Verband.
Darüber hinaus pocht der PKV-Verband auf klarere Evaluierungen, bevor weitere Ausweitungen beschlossen werden. Eine Bewertung des tatsächlichen Patientennutzens hätte seiner Ansicht nach vorab erfolgen müssen. Zudem verlangt der Verband, künftig stärker in Entscheidungen einbezogen zu werden, die privat Versicherte und Beihilfeberechtigte betreffen.
Positiv bewertet der Verband hingegen die neuen Preisregelungen für Rezepturarzneimittel. Diese sieht er als Schritt zu faireren und transparenteren Kosten in der Branche.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz zeigt somit eine ambivalente Haltung: Zwar werden Bemühungen zur besseren Verfügbarkeit von Impfungen und Notfallmedikamenten unterstützt, doch betont der Verband die Notwendigkeit einer sorgfältigen Evaluation, gerechter Finanzierung und klarer Nachweise über den Patientennutzen.
Die Forderungen nach individuellen Abrechnungsmöglichkeiten und einer stärkeren Mitsprache in politischen Diskussionen dürften die künftigen Debatten über Apothekendienstleistungen in Deutschland maßgeblich prägen.






